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Bei einer Pauschalreise werden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für denselben Reisezeitraum vorherbestimmt, bevor der Reisevertrag geschlossen wird. Diese Reiseleistungen werden vom Reiseveranstalter als Gesamtpaket angeboten und zu einem Gesamtpreis verkauft. Typischerweise umfasst eine Pauschalreise die Beförderung, die Unterkunft und gegebenenfalls weitere touristische Leistungen wie Ausflüge oder Verpflegung. Die einzelnen Leistungen müssen dabei miteinander verknüpft sein, sodass sie als einheitliche Leistung anzusehen sind. Der Reisende schließt den Vertrag in der Regel mit einem Reiseveranstalter ab, der für die Gesamtheit der Reiseleistungen verantwortlich ist.

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Beispiel für eine Pauschalreise

Ein Reiseveranstalter bietet eine zweiwöchige Reise nach Mallorca an, die den Linienflug von Frankfurt nach Palma, den Aufenthalt in einem vier-Sterne-Hotel in Cala Ratjada mit Halbpension sowie einen Tagesausflug nach Palma und einen Segeltörn umfasst. Der Reisende bucht dieses komplette Reisepaket für einen Gesamtpreis von 1.800 Euro bei einem einzigen Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter organisiert alle Leistungen und steht als alleiniger Ansprechpartner für den gesamten Urlaub zur Verfügung.
 

Bei einer Individualreise werden die einzelnen Reiseleistungen vom Reisenden selbst zusammengestellt und separat bei verschiedenen Anbietern gebucht. Hierbei bestimmt der Reisende eigenständig, welche Beförderungsmittel er nutzt, wo er übernachtet und welche zusätzlichen Leistungen er in Anspruch nimmt. Jede Reiseleistung wird mit einem separaten Anbieter und zu einem separaten Preis vereinbart. Es fehlt an der vorherigen Bestimmung der Reiseleistungen als Gesamtpaket durch einen einzigen Vertragspartner. Der Reisende trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abstimmung und Durchführung der verschiedenen Reiseleistungen.

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Beispiel für eine Individualreise

Ein Reisender plant einen zweiwöchigen Aufenthalt in Italien und bucht hierfür separat einen Linienflug von München nach Venedig bei einer Fluggesellschaft, ein Mietwagen bei einem Autovermieter am Flughafen Venedig und fünf verschiedene Hotels in Venedig, Florenz, Siena, Rom und Neapel jeweils direkt bei den Hotels oder über Online-Buchungsportale. Zusätzlich reserviert er separat Tickets für Museen und Ausstellungen sowie Zugtickets für die Fahrten zwischen den Städten bei den jeweiligen Anbietern. Er zahlt die einzelnen Leistungen nicht als Gesamtpreis, sondern getrennt an die verschiedenen Anbieter und organisiert die Reiseabläufe selbstständig.
 

Die rechtliche Unterscheidung ist für den Reisenden von großer Bedeutung, da für Pauschalreisen besondere gesetzliche Schutzvorschriften gelten, die bei Individualreisen nicht Anwendung finden. Bei Pauschalreisen haftet der Reiseveranstalter für die vereinbarten Reiseleistungen und muss bei Mängeln bestimmte Gewährleistungsrechte gewähren. Im Gegensatz dazu hat der Reisende bei einer Individualreise seine vertraglichen Ansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der einzelnen Leistung, bei dem ein Mangel aufgetreten ist.

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Beispiel zur Verdeutlichung der rechtlichen Konsequenzen

Wenn im Fall der Pauschalreise nach Mallorca das Hotel überbucht ist und der Reisende in ein anderes Hotel verlegt werden muss, kann er sich direkt an den Reiseveranstalter wenden, der für eine angemessene Ersatzunterkunft sorgen muss. Wenn hingegen bei der Individualreise in Italien das erste Hotel in Venedig überbucht ist, muss der Reisende selbst mit dem Hotel Kontakt aufnehmen oder eine alternative Unterkunft suchen, da der Fluganbieter oder der Autovermieter hierfür nicht verantwortlich sind.

Haben Sie eine rechtliche Frage? Rufen Sie uns an 08141 8281030

 

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