Abo- und Kostenfallen stellen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet dar, bei denen Verbraucher dazu gebracht werden, unabsichtlich kostenpflichtige Verträge abzuschließen. Es werden Leistungen angeboten, die im Internet oft kostenlos verfügbar sind, wie beispielsweise
- Routenplaner,
- Kochrezepte,
- Intelligenztests,
- Mitfahrzentralen,
- Download-Archive,
- Rezepte-Archive,
- Post-Nachsendeaufträge oder
- Gehaltsrechner.
Die Kostenpflichtigkeit wird in unauffälligen Sternchenzusätzen, im Kleingedruckten oder versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters platziert. Oft handelt es sich zugleich um sogenannte Abofallen, da nicht nur ein einmaliges Entgelt vom Nutzer erhoben wird, sondern der Kunde einen längerfristigen Vertrag eingeht, der regelmäßige Zahlungspflichten enthält, die nicht selten im Voraus erbracht werden sollen, und der nur schwer kündbar ist.