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Abofallen und Kostenfallen im Internet

Abo- und Kostenfallen stellen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet dar, bei denen Verbraucher dazu gebracht werden, unabsichtlich kostenpflichtige Verträge abzuschließen. Es werden Leistungen angeboten, die im Internet oft kostenlos verfügbar sind, wie beispielsweise

  • Routenplaner,
  • Kochrezepte,
  • Intelligenztests,
  • Mitfahrzentralen,
  • Download-Archive,
  • Rezepte-Archive, 
  • Post-Nachsendeaufträge oder
  • Gehaltsrechner.

Die Kostenpflichtigkeit wird in unauffälligen Sternchenzusätzen, im Kleingedruckten oder versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters platziert. Oft handelt es sich zugleich um sogenannte Abofallen, da nicht nur ein einmaliges Entgelt vom Nutzer erhoben wird, sondern der Kunde einen längerfristigen Vertrag eingeht, der regelmäßige Zahlungspflichten enthält, die nicht selten im Voraus erbracht werden sollen, und der nur schwer kündbar ist.

Abofallen erkennen

Warnsignale in Bezug auf

  • die Angebotsgestaltung,
  • die Vertragskonstruktion,
  • die Informationsvermittlung und
  • den Vertragsschluss
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Rechtsprechung zu Abofallen

Kurzer Überblick über

  • BGH zur Button-Lösung
  • EuGH zu Testabonnements
  • BGH zur Kündigungsschaltfläche
  • u.a.
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Gesetzliche Schutzmechanismen

  • Widerrufsrecht bei Online-Verträgen
  • Button-Lösung
  • Kündigungsbutton bei Dauerschuldverhältnissen
  • Informationspflichten der Unternehmer
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Haben Sie eine rechtliche Frage? Rufen Sie uns an 08141 8281030

 

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