Mietvertrag & Einzug
Sobald die neue Mietwohnung gefunden ist, stellen sich zahlreiche Fragen, etwa nach dem Mietvertrag, den Betriebskosten, der Mietkaution usw.
Checkliste: Was im Mietvertrag stehen darf – und was nicht?
Hier ist ein kompakter Überblick darüber, was in einem deutschen Mietvertrag rechtlich zulässig ist und welche Klauseln oft unwirksam sind.
Mietkaution: Höhe, rechtssichere Anlage und Rückzahlung
Die Höhe der Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen ist in § 551 Abs. 1 BGB gesetzlich geregelt. Die Kaution darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen, ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Dies bedeutet, dass die Berechnung auf der reinen Grundmiete (Kaltmiete) basiert.
Grundlegende Voraussetzungen für Staffelmiete und Indexmiete
Bei der Staffelmiete werden die künftigen Miethöhen oder die jeweiligen Mieterhöhungsbeträge bereits im Mietvertrag festgelegt, wobei die Miete automatisch zu den vereinbarten Zeitpunkten ansteigt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung des Vermieters bedarf. Die jeweilige Miete muss bei der Staffelmiete mindestens ein Jahr unverändert bleiben, und der Zeitraum zwischen zwei Staffeln muss mindestens ein Jahr betragen. Bei der Indexmiete vereinbaren die Parteien, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird, wobei die Miete während der Geltung der Indexmiete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben muss. Die Indexvereinbarung muss in der Wohnraummiete schriftlich abgeschlossen werden, also mit eigenhändiger Unterschrift, während Textform nicht ausreicht.
Hinweis: Diese Checkliste dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können besondere Umstände zu beachten sein.