Bei einer Pauschalreise werden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für denselben Reisezeitraum vorherbestimmt, bevor der Reisevertrag geschlossen wird. Diese Reiseleistungen werden vom Reiseveranstalter als Gesamtpaket angeboten und zu einem Gesamtpreis verkauft. Typischerweise umfasst eine Pauschalreise die Beförderung, die Unterkunft und gegebenenfalls weitere touristische Leistungen wie Ausflüge oder Verpflegung. Die einzelnen Leistungen müssen dabei miteinander verknüpft sein, sodass sie als einheitliche Leistung anzusehen sind. Der Reisende schließt den Vertrag in der Regel mit einem Reiseveranstalter ab, der für die Gesamtheit der Reiseleistungen verantwortlich ist.
Bei einer Individualreise werden die einzelnen Reiseleistungen vom Reisenden selbst zusammengestellt und separat bei verschiedenen Anbietern gebucht. Hierbei bestimmt der Reisende eigenständig, welche Beförderungsmittel er nutzt, wo er übernachtet und welche zusätzlichen Leistungen er in Anspruch nimmt. Jede Reiseleistung wird mit einem separaten Anbieter und zu einem separaten Preis vereinbart. Es fehlt an der vorherigen Bestimmung der Reiseleistungen als Gesamtpaket durch einen einzigen Vertragspartner. Der Reisende trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abstimmung und Durchführung der verschiedenen Reiseleistungen.
Die rechtliche Unterscheidung ist für den Reisenden von großer Bedeutung, da für Pauschalreisen besondere gesetzliche Schutzvorschriften gelten, die bei Individualreisen nicht Anwendung finden. Bei Pauschalreisen haftet der Reiseveranstalter für die vereinbarten Reiseleistungen und muss bei Mängeln bestimmte Gewährleistungsrechte gewähren. Im Gegensatz dazu hat der Reisende bei einer Individualreise seine vertraglichen Ansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der einzelnen Leistung, bei dem ein Mangel aufgetreten ist.