Bei der Wahl der richtigen Reiseversicherung kommt es vor allem darauf an, wie oft und wie teuer Sie verreisen. Während eine Auslandskrankenversicherung für jeden Pflicht sein sollte, sind andere Bausteine eher optional. Hier ist der Überblick über die wichtigsten Versicherungen:
Reiserücktrittskostenversicherung
Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Stornokosten ab, wenn Sie vor Reisebeginn nicht an Ihrer Reise teilnehmen können. Sie versichert das Risiko, dass Sie eine Reise aufgrund bestimmter Ereignisse gar nicht antreten können oder erst verspätet antreten müssen. Versichert sind in der Regel unerwartete schwere Erkrankungen, Unfälle oder Todesfälle des Versicherungsnehmers oder naher Angehöriger.
Beispiel: Sie haben eine Pauschalreise nach Italien für 3000 Euro gebucht. Drei Wochen vor Reisebeginn erleiden Sie einen schweren Unfall und können nicht reisen. Der Reiseveranstalter verlangt Stornokosten von 80 Prozent, also 2400 Euro. Wenn Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, erstattet der Versicherer diese Stornokosten, sofern der Unfall als unerwartetes schweres Ereignis versichert ist.
Wichtig: Der Reiseveranstalter ist gesetzlich verpflichtet, auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen.
Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung ist von der Reiserücktrittskostenversicherung abzugrenzen. Sie versichert nicht das Risiko, eine Reise gar nicht antreten zu können, sondern das Risiko, dass Sie Ihre bereits angetretene Reise nicht wie geplant fortsetzen können oder beenden müssen. Der Versicherungsschutz beginnt also mit dem Reiseantritt und endet mit der Beendigung der versicherten Reise.
Beispiel: Sie sind auf einer zweiwöchigen Kreuzfahrt. Nach einer Woche erleiden Sie einen Herzinfarkt und müssen im nächsten Hafen von Bord gehen und medizinisch versorgt werden. Der nicht verbrauchte Teil der Kreuzfahrt und die Rückreisekosten werden von der Reiseabbruchversicherung übernommen.
Hinweis: Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, auf eine Reiseabbruchversicherung hinzuweisen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nicht bei Erkrankungen im Ausland. Diese Versicherungslücke kann durch eine Auslandsreisekrankenversicherung geschlossen werden. Als Versicherungsfall gelten nicht die Krankheit selbst, sondern deren Heilbehandlung und der Krankentransport im Ausland.
Beispiel: Sie sind in den USA und erleiden eine Blinddarmentzündung, die operiert werden muss. Die Krankenhauskosten betragen 15.000 Euro. Ihre Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt diese Kosten sowie die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Wichtige Leistungen:
- Übernahme ärztlicher Behandlungskosten
- Kosten für Medikamente
- Rücktransport bei medizinischer Notwendigkeit
- Überführungskosten bei Tod
Ausschlüsse:
- Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit vor Reiseantritt bekannt war
- Behandlungen, die Grund oder Anlass der Reise waren (Medizintourismus)
- Zahnbehandlungen (oft eingeschränkt)
- Psychotherapeutische Behandlungen
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung versichert das mitgeführte Reisegepäck gegen Transportrisiken, Diebstahl und ähnliche Gefahren. Es ist eine Sachversicherung, die entsprechend den Versicherungsbedingungen das mitgeführte Reisegepäck gegen verschiedene Risiken versichert.
Beispiel: Ihr Koffer geht auf dem Flughafen verloren oder wird während der Busfahrt gestohlen. Die Reisegepäckversicherung ersetzt den Wert des verlorenen oder gestohlenen Gepäcks bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Abgrenzung zur Hausratversicherung: Viele Hausratversicherungen bieten bereits im Rahmen einer Außenversicherung Versicherungsschutz auf Reisen, allerdings meist nur für Schäden durch Diebstahl bei Einbruch in ein Gebäude oder durch Raub. Ein Abhandenkommen von Gepäck während des Transportvorgangs ist dort oft nicht versichert.
Reisehaftpflichtversicherung
Die Reisehaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie im Ausland anderen Personen einen Schaden zufügen und dafür haftbar gemacht werden. Sie ist besonders wichtig in Ländern mit hohen Schadensersatzforderungen oder unzureichender Sozialversicherung.
Beispiel: Sie sind im Skiurlaub in Österreich und stießen versehentlich mit einem anderen Skifahrer zusammen, der sich dabei das Bein bricht. Der Verletzte macht Sie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro haftbar. Die Reisehaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten.
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei Unfällen während der Reise. Sie leistet bei Invalidität oder Tod durch einen Unfall.
Beispiel: Sie erleiden während einer Wanderung in den Bergen einen schweren Sturz und ziehen sich dauerhafte Gesundheitsschäden zu. Die Reiseunfallversicherung zahlt eine vereinbarte Summe bei Invalidität, abhängig vom Schweregrad der Verletzung.
Reiseinsolvenzversicherung
Die Reiseinsolvenzversicherung schützt Sie, wenn Ihr Reiseveranstalter insolvent wird und die Reise nicht durchgeführt werden kann oder bereits gebuchte Leistungen nicht mehr erbracht werden.
Beispiel: Sie haben eine Pauschalreise für 4000 Euro bezahlt. Kurz vor Reisebeginn meldet der Reiseveranstalter Insolvenz an. Die Reiseinsolvenzversicherung erstattet Ihnen den gezahlten Reisepreis und übernimmt gegebenenfalls die Kosten für die Rückbeförderung, falls Sie sich bereits im Ausland befinden.
Wichtige Hinweise
Baukastensystem: Reiseversicherungen werden häufig als "Rundum-Sorglos-Pakete" vertrieben, die Versicherungsschutz für viele reisebezogene Risiken versprechen. Dabei kann es zu Mehrfachversicherungen kommen, etwa wenn Sie bereits über eine Hausratversicherung Gepäckschutz haben.
Unerwartete schwere Erkrankung: Ein wichtiger Begriff in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ist die "unerwartete schwere Erkrankung". Die Rechtsprechung hierzu ist umfangreich und differenziert.
Pandemien: Die COVID-19-Pandemie hat zu vielen Diskussionen über den Versicherungsschutz bei Pandemien geführt. Einige Versicherer schlossen Pandemien aus, andere leisten weiterhin bei individuellen Erkrankungen.