Mietvertrag & Einzug
Sobald die neue Mietwohnung gefunden ist, stellen sich zahlreiche Fragen, etwa nach dem Mietvertrag, den Betriebskosten, der Mietkaution usw.
Checkliste: Was im Mietvertrag stehen darf – und was nicht?
Hier ist ein kompakter Überblick darüber, was in einem deutschen Mietvertrag rechtlich zulässig ist und welche Klauseln oft unwirksam sind.
Im Mietvertrag zulässig
- Grundlegende Angaben
- Vertragsparteien: Name und Anschrift von Vermieter und Mieter
- Mietobjekt: Genaue Bezeichnung der Wohnung, Adresse, Wohnfläche
- Mietdauer: Festlegung auf unbestimmte oder bestimmte Zeit (bei Zeitmietvertrag nur mit gesetzlichem Grund gem. § 575 BGB)
- Mietpreis: Nettokaltmiete und Fälligkeit
- Betriebskosten
- Umlagevereinbarung: Die Parteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt
- Betriebskostenarten: Namentliche Benennung oder Verweis auf die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV)
- Pauschale oder Vorauszahlung: Vorauszahlungen dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden
- Abrechnung: Jährliche Abrechnung mit Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums
- Mietsicherheit (Kaution)
- Höhe: Maximal drei Monatsnettomieten
- Ratenzahlung: Der Mieter darf die Kaution in drei gleich hohen monatlichen Raten zahlen
- Verzinsung: Die Kaution muss zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden
- Anlageform: Trennung vom Vermögen des Vermieters (z.B. auf separatem Konto)
- Schönheitsreparaturen
- Grundsätzliche Übertragung: Die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen kann auf den Mieter übertragen werden
- Fristenplan: Wirksame Vereinbarung eines Fristenplans, wenn die Fristen erst mit Mietbeginn zu laufen beginnen
- Tierhaltung
- Grundsatz: Der Mieter darf Haustiere halten, sofern keine berechtigten Interessen des Vermieters oder anderer Mieter entgegenstehen
Im Mietvertrag unzulässig
- Betriebskosten (nicht umlagefähig)
- Verwaltungskosten
- Instandhaltungskosten
- Kosten für Reparaturen
- Kosten für die Abrechnung von Betriebskosten
- Durchführung von Wohnungsbesichtigungen
- Aufnahme von Mängelanzeigen
- Beaufsichtigung von Handwerkern
- Mietersprechstunden
- Kosten für Anschaffung von Mülltonnen (nicht laufende Kosten)
- Mietsicherheit (Kaution)
- Ausschluss der Ratenzahlung: Vereinbarung, dass die Kaution bei Mietbeginn in voller Höhe fällig ist
- Übergabe der Schlüssel von vollständiger Kautionszahlung abhängig: Dies führt zum Ausschluss des Ratenzahlungsrechts
- Verzinsungsausschluss: Seit 1983 (preisfreier Wohnraum) bzw. 1980 (preisgebundener Wohnraum) unwirksam
- Kostenpauschale für Kautionskonto: Pauschale für Anlegen und Auflösen des Sparbuchs
- Überlange Abrechnungsfristen: Vereinbarung, dass sich der Vermieter mit der Rückzahlung beliebig Zeit lassen kann
- Verfallklauseln: Kaution verfällt bei Mietzeit unter zwei Jahren
- Übersicherung: Gesamtsicherheit über drei Monatsmieten hinaus
- Schönheitsreparaturen
- Anfangs- und Endrenovierung: Kombinierte Pflicht zur Renovierung bei Ein- und Auszug wegen Summierungseffekts
- Starre Fristen: Renovierungspflicht allein wegen Zeitablaufs, unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf
- Farbvorgaben: Verpflichtung zu neutralen Farbtönen (unwirksam während des laufenden Mietverhältnisses)
- Quotenabgeltungsklauseln: Formularmäßige Klauseln zur Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen
- Zustimmungsvorbehalt: Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen
- Erweiterter Maßnahmenkatalog: Über die gesetzlichen Schönheitsreparaturen hinausgehende Pflichten
- Tierhaltung
- Generelles Verbot: Klauseln, die das Halten von Hunden und Katzen generell verbieten, sind unwirksam
- Freies Ermessen: Zustimmungsvorbehalt mit freiem Ermessen des Vermieters ist unwirksam
- Sonstige unwirksame Klauseln
- Beweislastumkehr: Klauseln, die den Mieter für den ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe beweispflichtig machen
- Salvatorische Klauseln: Klauseln, die versuchen, unwirksame Regelungen zu "retten"<cit>zOIWZ1Zq
- Kleinreparaturklauseln: Übertragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten auf den Mieter
- Schriftformheilungsklauseln: Klauseln, die die Schriftformheilung bei langfristigen Mietverträgen vorsehen
- Untervermietungsverbot bei langfristigen Verträgen: Formularmäßiges Verbot ist unwirksam
- Ausschluss des Sonderkündigungsrechts: Bei Verweigerung der Untervermietungserlaubnis
Besondere Hinweise
Diese Checkliste bietet einen Überblick über die wichtigsten zulässigen und unzulässigen Regelungen in Wohnmietverträgen. Bei konkreten Fragen oder Streitigkeiten empfiehlt sich stets eine individuelle rechtliche Beratung.
Mietkaution: Höhe, rechtssichere Anlage und Rückzahlung
Die Höhe der Mietkaution bei Wohnraummietverhältnissen ist in § 551 Abs. 1 BGB gesetzlich geregelt. Die Kaution darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen, ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Dies bedeutet, dass die Berechnung auf der reinen Grundmiete (Kaltmiete) basiert.
Checkliste: Höhe der Mietkaution
- Berechnung der zulässigen Kaution
- Ermittlung der monatlichen Grundmiete (Kaltmiete)
- Ausschluss von Betriebskostenvorauszahlungen bei der Berechnung
- Ausschluss von Betriebskostenpauschalen bei der Berechnung
- Berechnung der Höchstgrenze: Dreifache der monatlichen Grundmiete
- Sonderfall Pauschalmiete: das Dreifache der Pauschalmiete als Höchstgrenze zulässig
- Zeitliche Bezüge
- Feststellung der Miete im Zeitpunkt der Kautionsvereinbarung
- Prüfung, ob spätere Mieterhöhungen eine Anpassung der Kaution erfordern (nur bei entsprechender Vereinbarung)
- Prüfung, ob Mängel der Mietsache die Kautionshöhe beeinflussen (nur bei nicht behebbaren Mängeln relevant)
- Mehrfache Sicherheiten
- Prüfung, ob mehrere Sicherheiten vereinbart sind (z. B. Barkaution + Bürgschaft)
- Zusammenrechnung aller Sicherheiten
- Sicherstellung, dass die Summe die Höchstgrenze von drei Monatsmieten nicht überschreitet
- Rechtsfolgen bei Überschreitung
- Bei Überschreitung der Höchstgrenze: Feststellung der Teilunwirksamkeit (nur der überschüssige Teil-Betrag)
- Mieter bleibt zur Zahlung von drei Monatsmieten verpflichtet
- Prüfung von Rückzahlungsansprüchen für bereits gezahlte überschüssige Beträge
Rückzahlung der Mietkaution
- Voraussetzungen prüfen
- Mietvertrag beendet – Mietverhältnis ist ordnungsgemäß beendet (Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Zeitablauf)
- Wohnung übergeben – Schlüsselübergabe und Wohnungsübergabe protokolliert (Übergabeprotokoll vorhanden)
- Miete vollständig bezahlt – Alle Mietzahlungen bis zum Auszugstermin sind geleistet
- Nebenkostenabrechnung – Letzte Nebenkostenabrechnung liegt vor und ist bezahlt/erledigt
- Wohnungszustand dokumentieren
- Übergabeprotokoll – Dokumentation des Zustands beim Auszug vorhanden
- Fotos/Videos – Beweisfotos vom Auszugstermin vorhanden
- Schäden festgestellt – Alle Mängel/Schäden dokumentiert
- Reparaturen durchgeführt – Erforderliche Reparaturen wurden ausgeführt
- Forderungen des Vermieters prüfen
- Mietrückstände – Keine offenen Mietzahlungen
- Schadensersatz – Keine berechtigten Schadensersatzforderungen des Vermieters
- Nebenkostennachzahlungen – Eventuelle Nachzahlungen beglichen
- Sonstige Forderungen – Keine weiteren vertraglichen Forderungen
- Fristen beachten
- Sechsmonatsfrist beachten – Vermieter hat gemäß § 556 Abs. 3 BGB sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit zur Prüfung von Ansprüchen
- Fristabrechnung erhalten – Vermieter muss innerhalb der Frist abrechnen, sonst Verzinsungspflicht
- Rückzahlung einfordern
- Anschreiben an Vermieter – Schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution
- Bankverbindung mitteilen – Eigene Kontodaten für die Überweisung angeben
- Fristsetzung – Angemessene Frist für die Rückzahlung setzen (z.B. 14 Tage)
- Einschreiben mit Rückschein – Beweissichere Zustellung wählen
- Bei Problemen
- Rechtsberatung suchen – Bei Streitigkeiten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
- Mahnung schreiben – Formelle Mahnung bei Nichtzahlung
- Klage einreichen – Gerichtliche Durchsetzung als letztes Mittel
- Wichtige Dokumente sammeln
- Mietvertrag
- Kautionszahlungsnachweis
- Übergabeprotokoll (Ein- und Auszug)
- Fotos vom Auszugstermin
- Nebenkostenabrechnungen
- Korrespondenz mit dem Vermieter
Hinweis: Diese Checkliste dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können besondere Umstände zu beachten sein.