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Musterbrief: Abwehr von Forderungen aus Abofallen

Absender: [Absender einfügen]

Empfänger: [Empfänger einfügen]

Datum: [Datum einfügen]

per Einwurfeinschreiben
vorab per Telefax: [Telefaxnummer einfügen]


Ihre unberechtigte Zahlungsaufforderung /Mahnung vom [Datum einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorstehender Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom [Datum einfügen], mit der Sie einen Betrag in Höhe von € [Betrag einfügen] für eine angebliche Inanspruchnahme einer [angebliche Leistung einfügen] gegen mich geltend machen. Ich weise Ihre Zahlungsaufforderung hiermit zurück. Auch eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Einen Vertrag betreffend die vorgenannte Serviceleistung habe ich nicht abgeschlossen. Ich bestreite zudem den Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Ich widerrufe daher mangels Fristablaufs vorsorglich die bestrittene Anmeldeerklärung hinsichtlich eines entgeltlichen Vertrages sowie eine eventuell erteilte Zustimmung, Geldbeträge von meinem Bankkonto abzubuchen.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist ausschließlich da rauf gerichtet, etwaige Benutzer über die Kostenpflichtigkeit des Angebots in die Irre zu führen.

Darüber hinaus wäre der angeblich geschlossene Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig nach § 138 BGB, da Leistung und Gegenleistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen. Weitere Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung der bestrittenen Forderung bei der Schufa werde ich nicht hinnehmen und behalte mir rechtliche Schritte, ebenso wie die Erhebung einer negativen Feststellungsklage, gegen Sie vor.

Ich behalte mir ausdrücklich die Erstatttung einer Strafanzeige wegen Betrugs vor und fordere Sie auf, von weiteren Kontaktaufnahmen unverzüglich Abstand zu nehmen. Falls Sie diese vermeintliche Forderung an die SCHUFA oder andere Auskunfteien melden, werde ich Sie auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen (OLG Celle, Urteil vom 19.12.2013, Az.: 13 U 64/13).

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift einfügen]

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