Kaufrecht | Ihre Rechte als Käufer
Garantie und Gewährleistung
Viele Verbraucher fragen sich, welche Rechte sie haben, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Hier helfen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die Rechte aus einer freiwilligen Garantieerklärung weiter. Teile dieser Rechte erklären wir Ihnen nachfolgend in allgemeiner Form. Eine individuelle Beratung im Einzelfall kann und soll dieser Artikel nicht ersetzen. Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Preisangabenverordnung
Zweck der Preisangabenverordnung (PAngV) Ist es, durch eine umfassende Verbraucherinformation diesen die optimale Vergleichbarkeit der Preise insbesondere im Internet zu ermöglichen. Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle gewerbsmäßigen Angebote von Unternehmen gegenüber Verbrauchern (B-C – Bereich), nicht aber bei Geschäften zwischen Unternehmern (B2B – Bereich) oder bei reinen Privatgeschäften (C2C – Bereich) wie bspw. dem Privatverkauf von Artikeln bei eBay. Die Verordnung gilt dann, wenn der Händler Waren oder Leistungen anbietet oder hierfür Werbung betreibt.