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Impressumpflicht

§ 5 Abs. 1 TMG regelt die sog. Anbieterkennzeichnungs- bzw. Impressumspflicht. Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien die in § 5 Abs. 1 Nr. 1-7 TMG genannten Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Begriffe

  • Telemedien“ sind gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 TMG alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind.
  • Diensteanbieter“ ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 TMG jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert.
  • "Geschäftsmäßig" handelt ein Diensteanbieter, wenn er Telemedien auf Grund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt. Als nachhaltig ist eine Tätigkeit anzusehen, wenn sie auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet ist und sich nicht auf einen Einzelfall beschränkt. Ausgeschlossen werden auf Grund der fehlenden Nachhaltigkeit nur private Gelegenheitsgeschäfte, z. B. einzelne Versteigerungen auf Auktionsplattformen oder Einträge auf virtuellen schwarzen Brettern (Micklitz/Schirmbacher in: Spindler, Schuster, Recht der elektronischen Medien, § 5 TMG, Rn8).

Inhaltliche Anforderungen

In inhaltlicher Hinsicht verlangt § 5 Abs. 1 TMG Angaben zu

  • Nr. 1 dem Namen und der Anschrift, unter der der Diensteanbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich zur Rechtsform, zu den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, zum Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, zum Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  • Nr. 2 weitere Kontaktinformationen (zB Email usw.),
  • Nr. 3 der zuständigen Aufsichtsbehörde,
  • Nr. 4 etwaigen Registern (zB Handels-, Vereins-, Partnerschaftsregister usw.)
  • Nr. 5 berufsrechtliche Angaben (zB Kammerzugehörigkeit, Berufsrecht usw.)
  • Nr. 6 der Umsatzsteuer- und/oder Wirtschaftsidentifikationsnummer, sofern vorhanden, 
  • Nr. 7 einer eventuellen Abwicklung einer Gesellschaft.

Formelle Anforderungen

Die genannten Informationen sind vom Diensteanbieter

...leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar...

vorzuhalten.

  • Leichte Erkennbarkeit

Leicht erkennbar sind die Pflichtangaben dann platziert, wenn sie durch einmaliges Klicken von jeder Webseite aus abrufbar sind, etwa durch die Platzierung eines Links in der Kopf- oder Fußzeile einer Webseite. Weiterhin erforderlich ist, dass der Link eine übliche Bezeichnung verwendet, wie beispielsweise "Impressum", "Kontakt", "Anbieterkennzeichnung", "Mich-Seite" bei Ebay-Angeboten usw.

  • Unmittelbare Erreichbarkeit

Nach dem Stand der Rechtsprechung müssen die Pflichtangaben von jeder Webseite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein (BGH, Urteil vom 20.07.2006, Az. I ZR 228/03; OLG München, Urteil vom 11.09.2003, Az. 29 U 2681/03)

  • Ständige Verfügbarkeit

Ständige Verfügbarkeit setzt voraus, dass die Anbieterkennzeichnung jederzeit vom Nutzer abgerufen werden kann. Ausnahmen gelten während der Aktualisierung einer Webseite für längstens einen Tag (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2008, Az. 20 U 125/08) oder bei einem "Baustellenhinweis" auf einer Webseite.

Beispiele

Impressum eines Einzelunternehmers

Max Mustermann
Firma Kaufdirwas
Musterweg 1
12345 Musterdorf
Telefon 12345
Telefax 678910
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Musterdorf
USt-IdNr: DE123456789

Impressum einer Aktiengesellschaft

Max Mustermann AG
Musterweg 1
12345 Musterdorf
Telefon 12345
Telefax 678910
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Vertretungsberechtigter Vorstand: Max Mustermann (Vorstandsvorsitzender)
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Manuel Mustermann
Registergericht: AG Musterdorf
Registernummer: HRB 12345
USt-IdNr: 12345

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