Fernabsatzverträge
Fernabsatzverträge sind Schuldverhältnisse zwischen Unternehmern und Verbrauchern "über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen", die "unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden" und vom Gesetzgeber in den §§ 312b BGB ff. einem besonderem juristischem Reglement unterworfen wurden. Werden derartige Verträge darüber hinaus im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossen, d.h. unter Verwendung sog. Telemedien, treten weitere Pflichten gemäß § 312g BGB hinzu.
Verbraucherschutz
Die Vorschriften über den Fernabsatzvertrag, §§ 312b BGB ff. und Art. 246 §§ 1-3 EGBGB, wurden geschaffen, um Verbraucher vor den Gefahren eines übereilten Vertragsschlusses ohne hinreichende Informationen zu Inhalt und Reichweite des Rechtsgeschäfts zu schützen. Diese Normen zum Schutz der Verbraucher sollen auf den folgenden Seiten in der Form eines Ratgebers näher erläutern werden.