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Entschädigung für Zugverspätung

Für Reisen mit der Deutschen Bahn durch Deutschland braucht man als Fahrgast gute Nerven. Das Streckennetz ist einem maroden Gesamtzustand, um die Ausstattung der Züge steht es nicht besser, was Fahrgäste vor allem im Sommer oder Winter zu spüren bekommen, wenn abwechselnd die Klimaanlage oder die Heizung nicht funktionieren, und die sprichwörtliche "Pünktlichkeit der Bahn" hat mittlerweile allenfalls ironische Bedeutung. Ankommen ist die Devise der Stunde, egal wann, denn nicht wenige Fahrgäste erreichen ihr Fahrziel überhaupt nicht. "Deutschland funktioniert nicht mehr", titelte die Welt am 07.06.2022 und beschreibt treffend die Misere im Land, die (nicht nur) durch die Deutsche Bahn verursacht wird.

Die gute Nachricht in diesem Dilemma ist die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007, die verspäteten und/oder gestrandeten Fahrgästen zumindest Entschädigungsansprüche einräumt.

Höhe der Entschädigung

Als pauschalierte Entschädigung wird bei einer

  • Verspätung von 60 Minuten und mehr 25 % des Fahrpreises zurückerstattet; ist wegen einer solchen Verspätung eine Hotelübernachtung notwendig, hat das Bahnunternehmen diese zu tragen (wobei das Unternehmen die Übernachtungsmöglichkeit anbietet)
  • Verspätung von 120 Minuten und mehr 50 % des Fahrpreises

Eine Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn

  • die Verspätung durch den Reisenden selbst verursacht wurde,
  • die Verspätung durch einen Dritten verursacht wurde,
  • die Verspätung auf einen äußeren, nicht zum Bahnbetrieb gehörenden Umstand beruht,
  • sich die Entschädigung auf weniger als 4,- € beläuft.

Soweit der Fahrgast Inhaber einer Zeitfahrkarte ist, muss ihn das Bahnunternehmen angemessen entschädigen. Ein Rückgriff auf die Pauschalen scheidet aus.

Statt der Entschädigung kann der Reisende ab einer Verspätung von 60 Minuten und mehr auch vom Beförderungsvertrag zurücktreten, sodass der Fahrpreis vollständig zurückerstattet werden muss. Stattdessen kann der Reisende auch verlangen, dass er einen späteren Zug nehmen kann. 

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.09.2013 (Az. C-509/11) bestehen diese Ansprüche auch bei höherer Gewalt. Dazu gehören etwa besondere Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Terrorakte, Streiks oder unvermeidbares Verhalten Dritter (Suizide).

Wie beantrage ich meine Entschädigung

Seit 01.07.2021 ist es auch bei der Deutschen Bahn möglich, die Entschädigung über ein Kundenkonto online zu beantragen. Alternativ hält die Bahn ein Formular vor. Das Entschädigungsverfahren wird erheblich erleichtert, wenn sich der Fahrgast

  • vom Schaffner im Zug oder
  • nach der Reise im Bahnhof

die Verspätung auf dem Fahrgast-Rechte Formular der Bahn bestätigen lässt. Im Anschluss ist nur noch Geduld gefragt, denn die Zahl der Entschädigungsanträge liegt nach Medienberichten bei deutlich über einer Million pro Jahr.

Entschädigungsrechner

[in Vorbereitung]

 

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