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Allinkasso GmbH München für R.M.I., Wickhams Cay 1, Road Town Tortola

Aus aktuellem Anlass wird vor Inkassoschreiben der

Allinkasso GmbHallinkasso

Inkassobüro
Oberföhringer Str. 93
81925 München

wegen vermeintlicher Forderungen der Firma

R.M.I.
Wickhams Cay 1
Road Town Tortola
[British Virgin Islands]

gewarnt.

Die Hintermänner sind wohl Anton Hauer und Martina John gegen die unter dem Az. 31 Js 15867/14 von der Staatsanwaltschaft Fulda seit längerem ermittelt wird.

Sachverhalt

Die Masche ist immer gleich und reichlich plump: entweder erhält das Opfer einen Anruf, der vermeintlich vom Finanzamt stammt und in dem um die Angabe der Postadresse des Opfers gebeten wird, um einen "Bescheid" zustellen zu können. Oder die Briefe der Allinkasso GmbH München treffen ohne Vorankündigung an, wobei alle uns bislang bekannten Opfer in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen eingetragen waren (z.B. "Das Telefonbuch" der Deutsche Telekom Medien GmbH). Uns liegt bislang keine einzige Rechnung des vermeintlichen Gläubigers R.M.I vor, dafür jedoch hunderte Inkasso Aufforderungen und Drohung der Allinkasso München bzw. der Euro Inkasso Solutions s.r.o. aus der tschechischen Republik.

In den uns vorliegenden Schreiben wird eine horrende "Gebühr" für ein Telefongespräch zu einer Ortsnetznummer gefordert. Zum Teil wird behauptet, dass "Telefonsex"-Dienstleistungen in Anspruch genommen worden seien. Die Forderungsaufstellung lautet in etwa wie folgt:

Gespräch um hh:mm:ss h vom tt.mm.jjjj fällig tt.mm.jjjj: 90,- €
12,00 % Zinsen vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj: 2,94 €
Kosten Recherche/Überprüf. /Nachforsch. vom tt.mm.jjjj fällig tt.mm.jjjj: 60,- €
12,00 % Zinsen vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj: 1,14 €
Mahnkosten des Mandanten vom tt.mm.jjjj: 45,- €
Verzugsschaden Mandant vom tt.mm.jjjj: 8,00 €
zuzüglich Kosten gem. § 284, 286 BGB
Bearbeitungsgebühr vom tt.mm.jjjj: 48,06 €
Mahnkosten vom tt.mm.jjjj: 7,21 €
Porti und Auslagen vom tt.mm.jjjj: 6,84 €
von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung per tt.mm.jjjj: 269,19 €

Rechtliche Bewertung

  1. Die Inkassoschreiben im Auftrag von R.M.I. erfüllen nicht im Mindesten die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung, weshalb der BGH ein Zurückbehaltungsrecht bejaht (BGH, Beschluss vom 08.03.2005 – VIII ZB 3/04, MDR 2005, 1068). Beispielsweis ist der Grund der Forderung in vielen Fällen völlig offen, wo nur von einem "Gespräch" die Rede ist.

  2. Ortsnetzrufnummern dürfen nicht für Premium-Dienste verwendet werden, OVG Münster, Beschluss vom 26.1.2010 - 13 B 1742/09, da sonst die Schutzbestimmungen des Telekommunikationsrechts, § 66 ff. TKG, etwa in Bezug auf die maximale Gebührenhöhe für einen Anruf, umgangen werden könnten.

  3. Unverlangte Telefonanrufe mit dem Ziel der Adressermittlung stellen eine unzumutbare Belästigung dar, § 7 UWG.

  4. Die Inkassogebühren sind völlig überteuert und als Verzugsschaden gemäß §§ 286, 288 BGB maßlos überzogen.

  5. Der vermeintliche Forderungsinhaber ist eine völlig unbekannte Firma ohne erkennbare Geschäftstätigkeit auf den British Virgin Islands in der Karibik.

  6. Der Ruf der Allinkasso GmbH ist mehr als zweifelhaft wie zahlreichen Berichten geschädigter Verbraucher im Internet zu entnehmen ist. Die Augsburger Allgemeine berichtete über strafrechtliche relevanten Inkassobetrug.

Aufgrund dieser Merkmale wirkt die Inkassoforderung völlig unseriös. Der Verdacht eines strafrechtlich relevanten Betrugs(versuchs) drängt sich geradezu auf.

Zahlen Sie nicht!

Lassen Sie sich von Inkasso Drohungen der Allinkasso GmbH wegen der Forderungen der Firma R.M.I, British Virgin Islands, nicht in die Irre führen. Solange Sie keine Sendung mit Empfangsnachweis (z.B. Einschreiben, Postzustellungsurkunde, mit Einschränkungen auch Telefax) erhalten, empfehlen wir nicht zu reagieren. Sollten auch Sie derartige Schreiben erhalten haben, bitten wir Sie, uns eine Kopie zur Verfügung zu stellen.

Wehren Sie sich

Wir raten, eine schriftliche Beschwerde an die für die Erteilung der Inkasso Erlaubnis zuständige Aufsichtsbehörde

Amtsgericht München
Registergericht
Infanteriestraße 5
80325 München

unter dem Aktenzeichen 371 E - M 1335 zu richten. Hier kann ein Missbrauch der staatlich erteilten Inkasso Erlaubnis nicht ausgeschlossen werden.

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