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Musterbrief: Mangelhafte Lieferung

Stand: 06.2022

 

Absender: [Absender einfügen]

Empfänger: [Empfänger einfügen]

Datum: [Datum einfügen]

per Einwurfeinschreiben
vorab per Telefax: [Telefaxnummer einfügen] (1)

Betreff: Bestellung/Kauf vom [Datum einfügen]
Vertrags-/Antrags-/Bestell-/Kundennummer [Nummer einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum einfügen] haben Sie mir [Artikelbezeichnung einfügen] geliefert. (alternativ: habe ich bei Ihnen gekauft). Leider musste ich feststellen, dass folgende Mängel aufgetreten sind:

  • [Mängelbeschreibung einfügen] (2)

Ich fordere Sie daher auf, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur / Nachlieferung zu beseitigen (3). Für die Nacherfüllung habe ich mir spätestens den [Datum einfügen] vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift einfügen]

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Erläuterungen:

(1) Dieser Musterbrief enthält eine Fristsetzung. Es empfiehlt sich daher, eine Versandart zu wählen, bei der der Zugang beim Empfänger mittels Sendungsverfolgung/Faxprotokoll nachweisbar ist. Das "Einwurfeinschreiben" ist dabei dem "Übergabeeinschreiben mit/ohne Rückschein" vorzuziehen, da der Empfänger die Annahme eines Einwurfeinschreibens nicht verweigern kann.

(2) Der Begriff des Mangels wird hier erläutert.

(3) Falls ein Sachmangel oder Rechtsmangel vorliegt und die Mängelgewährleistung nicht ausgeschlossen ist (etwa durch einen wirksamen Haftungsausschluss), kann der Käufer in erster Linie Nacherfüllung nach §§ 437 Nr. 1, 439 BGB verlangen. Dagegen kommen

  • Rücktritt,
  • Minderung und
  • Schadensersatz

grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn zuvor eine dem Verkäufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen ist. Dadurch ist mit dem Nacherfüllungsanspruch des Käufers gleichzeitig ein Recht des Verkäufers zur "zweiten Andienung" im Sinne einer letzten Chance verbunden. Einer Fristsetzung bedarf es dann nicht, wenn der Verkäufer eine Reparatur oder Neulieferung unberechtigt, ernsthaft und endgültig verweigert hat, § 440 S. 1 BGB.

Das Wahlrecht zwischen Reparatur der defekten oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache steht ausschließlich dem Käufer zu. Ausnahmsweise kann der Verkäufer die eine oder die andere Alternative verweigern, wenn sie im Vergleich mit der jeweils anderen Alternative unverhältnismäßig teuer wäre, § 439 Abs. 4 S. 1 BGB.

Nach dem fruchtlosen Ablauf der Frist zur Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz verlangen.

uebersicht

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