Technische Universität München (TUM) gibt Unterlassungserklärung ab
Fürstenfeldbruck, den 31.01.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Technische Universität München
WETTBEWERBSVERSTOSS: Verwendung unzulässiger AGB
Sachverhalt
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat am 13.01.2014 die Technische Universität München, im Folgenden TUM, Zentraler Hochschulsport, erfolgreich abgemahnt. Im Rahmen der Buchung von Wertmarken für den Hochschulsport verwendete die TUM Allgemeine Geschäftsbe-dingungen (www.zhs-muenchen.de/fileadmin/anmelde-_und_teilnahmebedingungen_neu-19.09.2013.pdf).
In diesen findet sich die folgende rechtswidrige Klausel:
„9. Haftung
Der Freistaat Bayern, der ZHS und dessen Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche (vertragliche und außervertragliche einschließlich Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht) nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausge-schlossen. [...]"
Rechtliche Bewertung
Die oben genannte Klausel verstößt gegen AGB-Recht und ist somit rechtswidrig. Die Klausel unter Ziffer 9. Haftung verstößt als schrankenloser Haftungsausschluss gegen § 309 Nr. 7 a BGB, da dieser auch die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit erfasst und ist damit rechtswidrig. Ebenso verstößt sie gegen § 307 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB, da unzulässigerweise auch die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen bei Kardinalpflichten ausgeschlossen wird.