LG Düsseldorf untersagt Santander Consumer Bank AG Bearbeitungsentgelt für Verbraucherdarlehen zu erheben
Fürstenfeldbruck, den 09.10.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach
WETTBEWERBSVERSTOSS: wettbewerbswidrige AGB
ENTSCHEIDUNG: Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2014, Az. 12 O 280/14; Berufung möglich
Urteil
[...]
Die Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - jeweils zu vollziehen am Geschäftsführer - untersagt, die nachfolgende oder eine mit dieser inhaltsgleichen Bestimmung in Darlehensverträge mit Verbrauchern einzubeziehen - sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung von Verträgen, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen - die eine Bearbeitungsgebühr für den Abschluss eines Darlehnsvertrages zum Gegenstand hat:
„Bearbeitungsgebühr 3,5 % + 468,70 Euro".
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.