LG München I: Werbung mit dem Begriff "Vitalstoffe" ist unlauter
Fürstenfeldbruck, den 09.07.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Ried Apotheke, allgaeuapotheke24.de, Hauptstr. 8, 87488 Betzigau
WETTBEWERBSVERSTOSS: Verstoß gegen Marktverhaltensregel, §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG iVm Art. 8 Abs. 1 HCVO
ENTSCHEIDUNG: Landgericht München I, einstweilige Verfügung vom 30.06.2014, Az. 33 O 11200/14
[...]
1.
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung
- eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,--, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder
- einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,
für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO verboten, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, dass die angebotenen Produkte
"Eunova Multi Vitalstoffe Aktiv Complex Dragees"
und
"Eunova Multi-Vitalstoffe Langzeit 50+"
„Vitalstoffe" enthalten, wenn dies geschieht wie nachfolgend dargestellt:
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 15.000 € festgesetzt.