AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden in § 305 Abs. 1 BGB legal definiert:
"Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind."
Die Verwendung von AGB stellt keine gesetzliche Pflicht dar. Werden unwirksame AGB-Klauseln gegenüber Verbrauchern verwendet, kann der Verwender gemäß § 1 UKlaG bzw. § 4 Nr. 11 UWG von den in den § 3 UKlaG sowie § 8 Abs. 3 UWG benannten Anspruchsinhabern u.a. auf Beseitigung und Unterlassung in Anpruch genommen werden.
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BGH billigt hohe Anzahlungen für Pauschalreisen
Künftig wird es für Reiseveranstalter einfacher sein, für eine Pauschalreise hohe Anzahlungen zu verlangen. So wurden die Anzahlungen des Reiseunternehmens TUI Deutschland GmbH in einem Urteil vom 25.07.2017 (Az.: X ZR 71/16) durch den X. Senat des Bundesgerichtshofs für angemessen erklärt. Die Richter verwiesen die Angelegenheit jedoch erneut an das Oberlandesgericht Celle zurück, welches nun zum dritten Mal darüber befinden muss.
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Fluggesellschaften müssen Zusatzkosten offenlegen
Trotz EU-rechtlich garantierter Preisfreiheiten im Luftverkehr sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Luftfahrtunternehmen nach deutschem Recht überprüfbar. Demnach ist eine Kontrolle darüber, inwiefern bestimmte Gebühren missbräuchlich verwendet werden, durchaus möglich. Außerdem sind die Airlines dazu verpflichtet, ihre Nebenkosten aufzuschlüsseln. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.07.2017 (Az.: C-290/16).
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Höhe der Reiserücktrittskosten wird auch von der Reiseart bestimmt
Verlangt ein Reiseveranstalter bei einer Stornierung Schadenersatz, so muss die Höhe auf die konkrete Reiseform abgestimmt sein. Nur dann dürfen pauschale Prozentsätze bei Stornierungen angewandt werden. Dieselbe pauschale Ersatzzahlung für Reisen mit und ohne eigene Anreise ist demnach nicht zulässig. Dies hat das Berliner Landgericht mit Urteil vom 06.04.2017 (Az.: 52 O 240/16) entschieden.
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Mobilfunkbetreiber darf keine pauschale Rücklastschriftgebühr erheben
Pauschal erhobene Rücklastschriftgebühren sind nicht wirksam, wenn sie nicht nachweislich der Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten der Rückbuchung entsprechen. Dies hat das Kölner Landgericht am 21.12.2016 (Az.: 26 O 331/15) entschieden und zugleich ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro bei Zuwiderhandlungen angedroht.
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Schönheitsreparaturklausel auch bei renoviert überlassener Wohnung unwirksam
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.03.2017 (Az.: 67 S 7/17) ist die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter auch dann unzulässig, wenn die Wohnung renoviert übergeben und diesem kein finanzieller Ausgleich gewährt wird. Denn hierdurch werde der Mieter unangemessen benachteiligt. Das Gericht hat zur endgültigen Klärung durch den Bundesgerichtshof die Revision zugelassen.
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Reservierungsgebühr eines Immobilienmaklers stellt unangemessene Benachteiligung dar
Erhebt ein Immobilienmakler für die Reservierung einer Immobilie über eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Entgelt, so liegt eine unangemessene Benachteiligung des Kaufinteressenten vor. Hiervon ist zumindest dann auszugehen, wenn sich für den Kaufinteressenten keine nennenswerten Vorteile aus der gebührenpflichtigen Reservierungsvereinbarung ergeben. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 02.04.2015 (Az.: 235 C 33/15).
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Kein Recht auf neues Handy trotz Aufpreis
Die Bezeichnung "mit Handy" bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags bringt lediglich zum Ausdruck, dass gegen Aufschlag subventionierte Handys überlassen werden. Käufer können nicht davon ausgehen, dass sie trotz eines monatlichen Aufpreises einen Anspruch auf die Lieferung eines neuen Handys nach einer automatischen Vertragsverlängerung haben. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 18.02.2016 (Az.: 213 C 23672/15) hervor.
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WhatsApp muss AGB in deutscher Sprache vorhalten
Der Nachrichtendienst muss die Nutzungsbedingungen für seine Dienste auf deutschsprachigen Internetseiten auch in deutscher Sprache bereitstellen. Werden die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt, so gelten die Klauseln als intransparent und sind demzufolge unwirksam. Dies geht aus einem Urteil des Berliner Kammergerichts vom 08.04.2016 (Az.: 5 U 156/14) hervor.
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Wohnortwechsel berechtigt nicht zur Kündigung des Fitnessstudios
Ein Umzug geht für viele Menschen mit sehr langen Fahrtwegen zum bisherigen Fitnessstudio einher. Kein Wunder, dass nicht wenige von ihnen die Kündigung ihres bisherigen Vertrages anstreben, um sich gegebenenfalls an einem wohnortnahen Fitnessstudio anmelden zu können. Mit Urteil vom 04.05.2016 (Az.: XII ZR 62/15) hat das Bundesgerichtshof allerdings entschieden, dass eine solche Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Wer umzieht, muss demnach seine Mitgliedsbeiträge weiter überweisen.
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AGB der Lufthansa zur Änderung von Reisedaten sind rechtswidrig
Mit Urteil vom 17.02.2016 (Az.: 26 O 435/15) hat das Kölner Landgericht die Geschäftsbedingungen der Lufthansa für unwirksam erklärt. Darin hieß es, dass die im Flugschein angedruckten Reisedaten verbindlich seien und lediglich unter Umständen gegen Zahlung einer Gebühr abgeändert werden dürften. Das Gericht stellte klar, dass eine Airline für die Korrektur eigener Fehler keine Gebühr verlangen dürfe.
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Fluggesellschaft darf bei Abschluss vollständige Bezahlung der Ticketpreise verlangen
Airlines dürfen bereits bei der Buchung den vollen Ticketpreis verlangen. Dies gilt unabhängig vom Preis sowie des Zeitraums zwischen dem Kauf der Tickets und dem Reisetermin. Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.02.2016 (Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14 und X ZR 5/15) werde der Verbraucher durch entsprechende Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unangemessen benachteiligt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen Abtretung von Mängelansprüchen nicht ausschließen
Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Internetversandhändlers durch eine Klausel die Abtretung von Mängelansprüchen ausgeschlossen, so ist dies unzulässig. In seiner Entscheidung vom 25.09.2015 (Az.: 4 U 99/14) hat das Oberlandesgericht Hamm klargestellt, dass der Kunde durch eine solche Regelung unangemessen benachteiligt werde.
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Falschaussage über Scheckheftpflege berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufvertrages
Bietet ein Autohändler sein Auto als "scheckheftgepflegt" an, so muss er sich dies als Beschaffenheitsvereinbarung anrechnen lassen. Dies hat im Falle falscher Aussagen zur Folge, dass ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift und zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt. Diese Entscheidung fußt auf einen Beschluss des Münchener Amtsgerichts vom 05.05.2015 (Az.: 191 C 8106/15).
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Stornierungsklausel eines Mietwagenvertrages kann unwirksam sein
Der Vermittler eines Mietwagens muss seinen Kunden den bezahlten Mietpreis zurückerstatten, wenn diese eine Stornierung des Vertrages vornehmen. Dies gilt laut Urteil des Münchener Landgerichts I vom 23.07.2015 (Az.: 12 O 4970/15) auch dann, wenn die Frist für die Stornierung bereits abgelaufen ist. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die entsprechende Klausel erhaltene Vorteile und ersparte Aufwendungen anlässlich der Stornierung berücksichtigt.
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AIDA fordert zu hohe Anzahlungen
Mit Urteil vom 06.05.2015 (Az.: 2 U 22/14) hat das Rostocker Oberlandesgericht dem Anbieter von Kreuzfahrten untersagt, bereits unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung von bis zu 50% zu verlangen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte diese als unangemessen hoch kritisiert und nun Recht bekommen.
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Sofortüberweisung darf nicht einziges kostenloses Zahlungsmittel sein
Online-Shops dürfen nicht ausschließlich die "Sofortüberweisung" als kostenfreie Zahlmöglichkeit anbieten. Dies geht aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24.06.2015 (Az.: 2-06 O458/14) hervor. Diese Zahlungsart berge gewisse Risiken, da Käufer hierbei sensible Daten an Dritte weitergeben müssen. Demnach könne sie Verbrauchern nicht zugemutet werden.
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Sky scheitert mit Haftungsfrage vor Gericht
Der Pay-TV Anbieter Sky Deutschland darf seine Kunden für einen missbräuchlichen Abruf kostenpflichtiger Zusatzleistungen nur dann haften lassen, wenn diesen ein Verschulden trifft. Aufgrund einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher darf Sky eine anderslautende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gemäß dem Urteil des Landgerichts München I vom 28.05.2015 (Az.: 12 O2205/15) nicht weiter verwenden.
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Gebrauchtwagenhändler muss für Rostschaden einstehen
Bei Erwerb eines Neuwagens gilt eine zweijährige Gewährleistung und nicht selten auch eine Herstellergarantie. Aber was gilt, wenn das Fahrzeug bereits nach Ablauf eines Jahres zu rosten beginnt? Mit Urteil vom 29.04.2015 (Az.: VIII ZR 104/14) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Autohändler die Kosten für die Beseitigung der Korrosionsschäden übernehmen muss. Eine entsprechende Klausel, welche die Haftung für Rostschäden verhindern sollte, hielten die Bundesrichter für unzulässig.
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Mobilfunkanbieter darf für deaktivierte SIM-Karte weiterhin kein Pfand berechnen
Schickt ein Kunde seine wirtschaftlich wertlose und deaktivierte SIM-Karte nicht zurück, darf der Mobilfunkanbieter nach Beendigung des Vertrags kein Pfand in Rechnung stellen. Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hat am 19.03.2015 (Az.: 2 U 6/14) entschieden, dass derartige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unzulässig sind.
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Haftung für Transport darf durch Möbelversand nicht ausgeschlossen werden
Wer als Online-Händler für seine Waren auch eine Montage anbietet, kann die Verantwortung für die rechtzeitige Lieferung nicht auf das Transportunternehmen abwälzen. Weisen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend formulierte Klauseln auf, sind diese unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.11.2013 (Az.: VIII ZR 353/12) hervor.
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Reiseveranstalter darf bei Storno nicht den Großteil des Preises einbehalten
Flug verpasst, vom Partner getrennt, krank geworden - hin und wieder platzt die Reisebuchung erst in letzter Minute. Ärgerlich ist dies vor allem auch aus finanzieller Sicht, da zumeist ein Großteil des Geldes verloren ist. In seinem Urteil vom 21.01.2015 (Az.: 26 O 196/14) hat das Kölner Landgericht allerdings entschieden, dass Reiseveranstalter nicht einfach pauschal 90 Prozent des Reisepreises einbehalten dürfen. Vielmehr hat sich die Stornopauschale am tatsächlichen Schaden zu orientieren.
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Herstellergarantie von Apple teilweise unzulässig
Harter Schlag für Apple: Insgesamt 16 Klauseln zur Herstellergarantie hat das Berliner Landgericht mit Urteil vom 28.11.2014 (Az.: 15 O 601/12) für unzulässig erklärt. Konkret ging es um 5 Klauseln zur kostenlosen Garantieerweiterung sowie 11 Klauseln zur einjährigen Hardwaregarantie. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte bemängelt, dass Kunden durch die eingeschränkte Haftung für Produktmängel unangemessen benachteiligt werden.
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Kündigung via E-Mail darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden
Eine Online-Singlebörse darf nicht mit unnötigen Formalien das Kündigungsrecht ihrer Mitglieder erschweren. Schließt eine Klausel in den AGB die Ausübung dieses Rechts per E-Mail aus, so liegt eine unrechtmäßige Einschränkung des gesetzlichen Erlaubten vor. Demnach ist die Kündigungsvorschrift wegen des Verstoßes gegen gesetzliche Regelungen unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Münchener Oberlandesgerichts vom 09.10.2014 (Az.: 29 U 857/14) hervor.
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Facebook darf Nutzerdaten nicht an Spieleanbieter weitergeben
Mit Urteil vom 28.10.2014 (Az.: 16 O 60/13) hat das Berliner Landgericht entschieden, dass Facebook seine Nutzer nicht ausreichend über die umfassende Datenweitergabe im App-Zentrum informiert. Die Zustimmung zur Datenweitergabe an App-Anbieter bedarf einer bewussten Einwilligung des Nutzers. Wird die Einwilligung nur unterstellt, so ist die Weitergabe der Daten rechtswidrig.