Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

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Abofallen und Kostenfallen

Was ist eine Abofalle bzw. eine Kostenfalle?

Als „Abofalle" bezeichnet man ein Angebot – zumeist im Internet – das sich auf den ersten Blick als kostenlos darstellt. Liest man dann allerdings das „Kleingedruckte", so stellt sich heraus, dass es meist nicht unerhebliche Kosten – häufig als Abomodell – auslöst.

Abofallen per Brief und Telefax

Außerhalb des Internet werden derzeit verstärkt Telefaxe und Briefe von sog. „Gewerberegistern" bzw. „Gewerbeauskunftszentralen" an Firmen – aber auch Kleinunternehmer – verschickt. Dies geschieht zumeist per Telefax oder per Post. Die Anbieter dieser Register täuschen den Empfänger über

  • Aussteller des Schreibens, indem Briefbögen verwendet werden, die den Anschreiben staatlicher Behörden zum Verwechseln ähnlich sehen (fahl graues Umweltschutzpapier, Schriftart Courier, amtliche Siegel und Aktenzeichen usw.) sowie 
  • über den Sinn und Zweck des Anschreibens, der sich in der Regel in dem Eintrag der Unternehmensdaten in einem sinnlosen Internetregister erschöpft.

Obwohl derartige Schreiben mit staatlichen Behörden und amtlichen Registern rein gar nichts zu tun haben, soll der Empfänger ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Das Geschäftsmodell besteht demnach darin, den Empfänger über den Aussteller und den Sinn und Zweck des Anschreibens zu täuschen und ihn zu regelmäßig wiederkehrenden Kosten für ein sinnloses Internetregister zu verleiten.

Abofallen im Internet

Im Internet wird ähnlich verfahren, wobei das Hauptaugenmerk hier auf dem Betrug von Verbrauchern liegt. Bekanntlich nutzt eine Vielzahl von Verbrauchern bei der Suche nach gratis Software, beispielsweise dem Internetbrowser Firefox oder Antivirensoftware, die Suchmaschine Google. Gibt der Verbraucher die entsprechenden Suchworte ein, so werden neben der echten Internetseite des Softwareanbieters auch diverse andere Angebote aufgelistet. Bei vielen dieser Angebote wird der Anschein erweckt, auch auf den betreffenden Seiten könne der Verbraucher die betreffende Freeware (zB Firefox) herunterladen. Dazu müsse er sich lediglich einmal kostenfrei registrieren und habe dann auch Zugriff auf eine Vielzahl anderer Freeware-Produkte. Bei dieser Registrierung muss der Verbraucher allerdings nicht nur einen Zugangsnamen mitsamt Passwort und E-Mail-Adresse angeben, sondern darüber hinaus auch noch seine kompletten personenbezogenen Daten (zB Name, Anschrift usw.) offenlegen. Häufig werden auch sensible Daten wie die Bankverbindung abgefragt. Charakteristisch für diese Angebote ist, dass ohne die vollständige Angabe der personenbezogenen Daten, dh Name, Anschrift, Bankverbindung usw., eine Registrierung nicht möglich ist. Auch hier findet sich versteckt im Kleingedruckten dann der Hinweis, dass durch die Registrierung ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wird, zumeist mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem oder zwei Jahren. Sobald dem Abofallenbetreiber die Kundedaten bekannt sind, wird meist relativ bald eine Rechnung erstellt und an den angeblichen Kunden verschickt. Zahlt dieser dann nicht, werden Mahnungen versendet, Inkassokosten geltend gemacht usw.

Prüfungsmaßstab - Leitbild des Verbrauchers im Europarecht

Das Leitbild des Verbrauchers und damit der Prüfungsmaßstab für eine lauterkeitsrechtliche Täuschung bzw. Irreführung wird maßgeblich durch die Erwägungsgründe 18 und 19 der UGP-Richtlinie (RL 2005/29/EG vom 11.05.2005) bestimmt. Maßstab ist danach der „durchschnittliche und verständige Verbraucher", der nicht gehalten ist, jedes Schreiben oder jede Website auf versteckte Hinweise zu durchforsten oder zu deren Verständnis rechtlichen Rat einzuholen. Im Einzelnen führt die Richtlinie aus:

(18)
Es ist angezeigt, alle Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen; der Gerichtshof hat es allerdings bei seiner Rechtsprechung im Zusammenhang mit Werbung seit dem Erlass der Richtlinie 84/450/EWG für erforderlich gehalten, die Auswirkungen auf einen fiktiven typischen Verbraucher zu prüfen. Dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechend und um die wirksame Anwendung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, nimmt diese Richtlinie den Durchschnittsverbraucher, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren in der Auslegung des Gerichtshofs als Maßstab, enthält aber auch Bestimmungen zur Vermeidung der Ausnutzung von Verbrauchern, deren Eigenschaften sie für unlautere Geschäftspraktiken besonders anfällig machen. Richtet sich eine Geschäftspraxis speziell an eine besondere Verbrauchergruppe wie z.B. Kinder, so sollte die Auswirkung der Geschäftspraxis aus der Sicht eines Durchschnittsmitglieds dieser Gruppe beurteilt werden. Es ist deshalb angezeigt, in die Liste der Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen unlauter sind, eine Bestimmung aufzunehmen, mit der an Kinder gerichtete Werbung zwar nicht völlig untersagt wird, mit der Kinder aber vor unmittelbaren Kaufaufforderungen geschützt werden. Der Begriff des Durchschnittsverbrauchers beruht dabei nicht auf einer statistischen Grundlage. Die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden müssen sich bei der Beurteilung der Frage, wie der Durchschnittsverbraucher in einem gegebenen Fall typischerweise reagieren würde, auf ihre eigene Urteilsfähigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs verlassen.

(19)
Sind Verbraucher aufgrund bestimmter Eigenschaften wie Alter, geistige oder körperliche Gebrechen oder Leichtgläubigkeit besonders für eine Geschäftspraxis oder das ihr zugrunde liegende Produkt anfällig und wird durch diese Praxis voraussichtlich das wirtschaftliche Verhalten nur dieser Verbraucher in einer für den Gewerbetreibenden vernünftigerweise vorhersehbaren Art und Weise wesentlich beeinflusst, muss sichergestellt werden, dass diese entsprechend geschützt werden, indem die Praxis aus der Sicht eines Durchschnittsmitglieds dieser Gruppe beurteilt wird.

Wie kann ich mich wehren?

Die Verteidigung gegen derartige Abofallen hängt davon ab, ob wirklich ein Vertrag zustande kam. Objektiv betrachtet erklärt der Kunde mit Absendung der Registrierung beziehungsweise der Rücksendung der Gewerberegistereintragung, dass er einen kostenpflichtigen Auftrag erteilen möchte. Allerdings trifft dieser Grundsatz nicht in allen Fällen zu. Außerdem existieren rechtliche Möglichkeiten, sich nachträglich vom Vertrag zu lösen.

Bestellknopf nicht mit "zahlungspflichtig bestellen" oder vergleichbar beschriftet

Bei Bestellungen eines Verbrauchers im Internet hat das "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" (vgl. BGBl. 2012, Teil 1 Nr. 21, S. 1084) die sog. "Button-Lösung" implementiert. War der Bestellknopf nicht mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet, kommt gemäß § 312g Abs. 3 BGB seit dem 01.08.2012 kein kostenpflichtiger Vertrag mehr zustande.

Nichtigkeit wegen „Wucher"

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag bereits von vornherein nichtig war aufgrund von „Wucher". Davon geht man in rechtlicher Hinsicht aus, wenn ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung besteht, dh eine Leistung zu einem völlig überhöhten Preis verkauft wurde. In der Praxis geht man vom doppelten des normalen marktüblichen Preises aus. Zu diesem Missverhältnis müssen noch besondere Umstände hinzukommen, beispielsweise „Unerfahrenheit" im Erkennen von derartigen Täuschungen. In der Praxis werden gerichtlich nicht wenige Fälle als Wucher behandelt, bei dem sich Nutzer – die Freeware herunterladen möchten – in einer Abofalle wiederfinden. Sofern die Freeware beim Hersteller der Software gratis erhältlich ist, begründet die Mehrzahl kostenpflichter Angebote hinsichtlich dieser Software ein auffälliges Missverhältnis. Bei der entsprechenden geschäftlichen Unerfahrenheit des Bestellers kann Wucher bejaht werden, so dass kein Zahlungsanspruch besteht.

Widerrufsrecht im Fernabsatz

Ein zentrales Verteidigungsmittel eines jeden Verbrauchers gegen Abofallen stellt bei Fernabsatzverträgen über Fernkommunikationsmittel wie das Internet, Telefon, Fax usw. das gesetzliche Widerrufsrecht dar. Dies gilt freilich nicht bei Unternehmergeschäften wie beispielsweise der Eintragung in ein Gewerberegister.

Der Verkäufer hat den Verbraucher gemäß den gesetzlichen Vorgaben über sein Widerrufsrecht zu informieren. Geschieht dies nicht, so steht dem Verbraucher ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht zu. Bei der Ausübung eines Widerrufsrechts bestehen auch keine Schadenersatzansprüche seitens des Verkäufers. Betrügerische Abofallenbetreiber belehren daher zunächst korrekt über das Widerrufsrecht, warten dann jedoch den Ablauf der Widerrufsfrist ab, bevor die entsprechende Rechnung überhaupt verschickt wird. So nimmt der Verbraucher die Kostenpflichtigkeit des Angebots und das Widerrufsrecht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zur Kenntnis.

Anfechtung wegen Irrtum

Das Recht, die eigene Willenserklärung anzufechten und damit die Nichtigkeit des Vertrags herbeizuführen, steht sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern zu.

Als Anfechtungsgrund kann zunächst ein Irrtum angenommen werden. Der Kunde kann sich darauf stützen, dass er sich über die Tatsachen "Vertragsschluss" bzw. "Vertragsinhalt" irrte. Der Wortlaut der Anfechtungserklärung kann beispielsweise wie folgt sein:

„Hiermit erkläre ich die Anfechtung wegen Irrtums".

Diese Erklärung muss dem Abofallenbetreiber zugehen, dh es empfiehlt sich der Vorabversand per Telefax und Email neben dem postalischen Versand per Einwurfeinschreiben (die Entgegennahme von Übergabeeinschreiben und Rückschein können verweigert werden).

Voraussetzung der Wirksamkeit einer solchen Anfechtung ist weiterhin, dass der Anfechtungsgrund genau dargelegt wird. Bei einer derartigen Anfechtung wegen Erklärungsirrtum besteht allerdings die Gefahr, dass man sich als Kunde schadenersatzpflichtig macht. Mit der Anfechtung wegen Irrtums erklärt man ja, dass man für die Nichtdurchführbarkeit des Vertrages selbst verantwortlich ist, da man sich über die Kostenpflichtigkeit geirrt hat.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Bei jeder Abo- bzw. Kostenfalle steht der Anfechtungsgrund der "arglistigen Täuschung" im Raum, da der Charakter der Abofalle gerade darin besteht, den Empfänger über entscheidungserhebliche Kriterien in Bezug auf die nachgefragte Ware oder Dienstleistung, wie zB die Identität des Anbieters, die Kostenpflichtigkeit, den Vertragsinhalt, in die Irre zu führen. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung setzt voraus:

  1. Erklärung der Anfechtung, zB mit den Worten
     „Hiermit erkläre ich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung"
  2. Darlegung des Anfechtungsgrunds, dh Beschreibung weshalb eine Täuschung angenommen wird
  3. Zugang dieser Erklärung beim Abofallenbetreiber, dh Vorabversand per Telefax und Email neben dem postalischen Versand per Einwurfeinschreiben

Im Gegensatz zur Anfechtung wegen Irrtums besteht keine Schadensersatzpflicht, da der Anfechtungsgrund "arglistige Täuschung" aus dem Einflussbereich des Abofallenbetreibers herrührt.

Wie soll ich auf die Rechnungen, Mahnungen usw. reagieren?

Zunächst muss geprüft werden, ob wirklich ein betrügerischer Sachverhalt in Gestalt einer Abofalle vorliegt. Weiterhin kommt es darauf an, ob und wie Sie von Ihren Verteidigungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht haben..

Wir empfehlen baldmöglichst nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung qualifizierten Rat einzuholen, um angemessen zu regieren. Soll beispielsweise eine Anfechtung ausgesprochen oder eine Kündigung erklärt werden, so sind meist auch Fristen zu wahren. Im schlimmsten Fall verlängert sich die Vertragsdauer des Abos – meist um ein weiteres Jahr – was zu weiteren Kosten führen kann.

Gerne können Sie uns Rechnungen, Mahnungen usw. über unser Beschwerdeformular zur Verfügung stellen, so dass wir Sie im Einzelfall beraten können.

eTA: Abzocke bei der Einreise nach Kanada

Seit dem 16. März 2016 benötigen u.a. auch deutsche Staatsbürger bei Flug - sowie Transitreisen auf dem Territorium von Kanada die sog. Electronic Travel Authorisation:

http://www.cic.gc.ca/english/visit/index.asp

Die Formulare stehen nur in englischer und französischer Sprache zur Verfügung; es gibt allerdings eine deutsche Ausfüllhilfe unter

http://www.cic.gc.ca/english/pdf/eta/german.pdf

Die Kosten liegen bei 7 CAD. Im Internet finden sich jedoch div. Vermittlungsseiten, die auf die eigentliche Gebühr erhebliche Vermittlungskosten aufschlagen. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Beispielseiten aufgeführt:

https://etacanada.express/de/
https://www.canadaetavisa.org/
http://canada-immigration.co/
http://etacanadaagency.com/de
https://canadaentry.eu

Wir raten, eine eTA für die Einreise nach Kanada nur über die offizielle Seite der kanadischen Regierung und nicht über einen Drittanbieter zu beantragen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Branchen Register 24: Zahlen Sie nicht!

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor Rechnungen für "Firmeneinträge" des Anbietersbranchen register 24

Branchen Register 24
Geschäftsführer: Christian Sypitzki
Brünner Straße 10
04209 Leipzig
Tel. 0341 3929270

Die uns vorliegenden Rechnungen lassen völlig offen, welche Daten wo eingetragen werden sollen. Die Adressen werden durch unverlangte Werbeanrufe erschlichen, die für sich gesehen bereits den Tatbestand der unzumutbaren Belästigung, § 7 UWG, erfüllen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

MEDIA VERLAG ONLINE - Zahlen Sie nicht!

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor Einträgen in Telefon- bzw. Internetverzeichnisse des Anbieters

MEDIA VERLAG ONLINE
Euro Center Nummer 128-132
35100 San Augustin
[Gran Canaria, Spanien]

Kontakt:
Telefon: +49 069 1532 34 28
Telefax: +49 069 1532 34 28
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
WEB: www.Firmen-Verzeichnis.info

Bankverbindung:
Deutsche Bank
IBAN ES43 0019 0131 47 4010026446 (Spanien!)
BIC DEUTESBBXXX

Bewertung

Die uns vorliegenden Schreiben weisen eine verblüffende Ähnlichkeit zu den Zahlungsaufforderungen des "Oertlichen Telefonbuchverlags" auf:

  • Anschrift in Spanien, Gran Canaria, 35100 San Augustin
  • Euro Center, postalisch nicht erreichbar
  • fadenscheiniges Online-Firmenverzeichnis
  • keine erkennbare Geschäftstätigkeit / Leistung
  • usw.

Sie dazu auch: Oertlicher Telefonbuchverlag - Zahlen Sie nicht!

Fazit

Zahlen Sie nicht! Es besteht kein Anspruch des "MEDIA VERLAG ONLINE". Hier handelt es sich (mal wieder) um eine einschlägig bekannte Betrügerbande aus Spanien.

Zentrales Gewerbe Register - Industrie- und Handelsveröffentlichungen

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor "Kostenbescheiden" in vermeintlichen "Registersachen" durchZGR

Zentrales Gewerbe Register
Industrie- und Handelsveröffentlichungen
Königstraße 26
70173 Stuttgart

Sachverhalt

Gewerbetreibende und Vereine erhalten in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Eintragung in eine öffentlich zugängliches Register (zB das Handelsregister) vermeintliche "Kostenbescheide" durch das "Zentrale Gewerbe Register". Die Schreiben sehen auf den ersten Blick amtlichen Zahlungsaufforderungen zum Verwechseln ähnlich und nehmen auf tatsächlich erfolgte Eintragungen Bezug.

Die Forderungsaufstellung lautet wie folgt:

 Pos. Kosten/Bezeichnung
EURO
 01 Eintragung / Veröffentlichungsbetrag 453,78
 02 Sonderzuschläge u. Abschläge  0,00
 03 Mehrwertsteuer 19 % 86,22
 04 Gesamtbetrag 540,00

zahlbar an:

ZGR
IBAN DE38700222000071649482
BIC FDDODEMMXXX (Fidor Bank, Sandstr. 33, 80335 München)

Fazit

Hier handelt es sich um einen Betrugsversuch. Weder betreibt ein "Zentrales Gewerbe Register" das öffentliche Handels- oder Vereinsregister noch unterhält das Handeslregister eine Bankverbindung unter dem Namen "GER" bei der Fidor Bank in München. Die versprochene Eintragung unter www.zentrales-gewerberegister.de hingegen besitzt keinen nennenswerten Gegenwert. In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht nimmt die Rechtsprechung eine irreführende geschäftliche Handlung an.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

ESTA: Abzocke bei der Online-Registrierung

Für die Einreise in die USA müssen alle Staats­angehörigen von VWP-Ländern, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.

Zuständige für die Erteilung der Reisegenehmigung ist ausschließlich die U.S. Customs and Border Protection, die unter folgender URL ein Online-Antragsformular bereit hält:

https://esta.cbp.dhs.gov/esta/

Die Kosten betragen derzeit 14 US $.

Unter diesem Link können Sie auch die Gültigkeit einer bereits erteilten Einreisegenehmigung überprüfen (Check Existing Application).

Kostenpflichtige Drittanbieter

Private Drittanbieter wie

www.esta-usa.de
www.estagermany.org
www.visa-esta.org
www.esta.us
www.esta-registrierung.org
u.a.

, die trotz Ihrer Namensgebung und Aufmachung in keinerlei Verbindung zu den US-Behörden stehen, verlangen für die gleiche Dienstleistung zum Teil horrende Gebühren. Die amerikanische Botschaft warnt in diesem Zusammenhang wie folgt:

ESTA Warnhinweis 

VWP-Reisende sollten sich darüber im Klaren sein, dass nicht ordnungsgemäß zugelassene Drittanbieter Websites ins Internet stellen, die für Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von Anträgen im Namen von VWP-Reisenden eine Gebühr erheben. Diese Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) oder von der US-Regierung unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden.

Zahlen Sie nicht!

Wenn Sie einem dieser betrügerischen Drittanbieter auf den Leim gegangen sind, zahlen Sie nicht. Nutzen Sie stattdessen unseren Musterbrief zur Abwehr von Abo- und Kostenfallen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Handelsregister-Deutschland, Gewerbe- und Industrieregister: dreister Betrug!

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor "Kostenbescheiden" in vermeintlichen "Registersachen" durchhr-deutschland

Handelsregister-Deutschland,
Gewerbe- und Industrieregister
[ohne Postanschrift]

www.handelsregister-deutschland.de [online nicht erreichbar]

Sachverhalt

Gewerbetreibende und Vereine erhalten in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Eintragung im das Handelsregister vermeintliche "Kostenbescheide" von "Handelsregister-Deutschland". Die Schreiben sehen auf den ersten Blick amtlichen Zahlungsaufforderungen zum Verwechseln ähnlich und nehmen auf tatsächlich erfolgte Eintragungen Bezug.

Die Forderungsaufstellung lautet wie folgt:

Bezeichnung des Ansatzes
Betrag
Veröffentlichung des Handelsregistertextes 530,00 €
Eintragung Der HR Nummer  128,00 €
Umsatzsteuer 19 % 125,02 €
Gesamtbetrag 783,02 €

zahlbar binnen 3 Tagen nach Erhalt an:

HRD
IBAN DE16 3056 0548 2116 3070 17
BIC GENODED1NLD

Fazit

Hier handelt es sich um einen Betrugsversuch. Weder betreibt das Handelsregister-Deutschland das öffentliche Handelsregister noch unterhält das Handeslregister eine Bankverbindung unter dem Namen "HRD". Die versprochene Eintragung unter www.handelsregister-deutschland.de hingegen besitzt keinen nennenswerten Gegenwert, die Webseite ist noch nicht einmal online im Internet zugänglich. In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht nimmt die Rechtsprechung eine irreführende geschäftliche Handlung an.

Das Konto der Betrüger wird dieses Mal von VR Dormagen geführt. Wir raten zur schriftlichen Beschwerde an folgende Anschrift:

VR Bank eG
Kölner Str. 103
41539 Dormagen

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

Aktualisierung vom 19.12.2017

Die Bankverbindung wurde aktualisiert und lautet nunmehr:

DE56 4725 0000 0312 94
BIC WELADED1DEL

Dieses Konto wird bei der Stadtsparkasse Delbrück geführt. Wir raten zur schriftlichen Beschwerde an folgende Anschrift:

Stadtsparkasse Delbrück
Anstalt des öffentlichen Rechts
Lange Str. 17
33129 Delbrück

 

 

Weißkopf Inkasso für Oertlicher Telefonbuchverlag

Über die Betrügerbande aus Spanien, die unter "Oertlicher Telefonbuchverlag" oder auch "Telefonbuch Verlag"weisskopf firmiert, haben wir bereits berichtet.

Neu hinzugekommen ist nun das Inkassobüro

Inkasso Klaus Weisskopf
Bremer Str. 7
90579 Langenzenn
Tel. 09101-4390139
Fax 09101-4394599

e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.weisskopf-inkasso.de

Aufsichtsbehörde: Amtsgericht Nürnberg-Fürth
Zulassung als:
Registriertes Inkassounternehmen Reg.-Nr. 371 LGN-227
UST-ID: DE278675955

das versucht, diese vermeintlichen Forderungen einzutreiben. Herr Weisskopf scheint dabei von der Rechtmäßigkeit dieser Forderungen selbst wenig überzeugt zu sein, da er idR das Verfahren bereits nach dem ersten Telefonanruf fallen lässt.

Zahlen Sie nicht!

Zahlen Sie nicht. Richten Sie statt dessen Ihre Beschwerde über "Inkasso Klaus Weisskopf" an die zuständige Aufsichtsbehörde, das Amtsgericht Nürnberg-Fürth. Die zugrunde liegende Forderung entbehrt ganz offensichtlich jeglicher Rechtsgrundlage und ein strafbarer Betrugsversuch liegt nahe.

Aktualisierung vom 04.02.2016

Herr Weißkopf hat am 04.02.2016 mitgeteilt, dass er seine Zusammenarbeit mit der Firma "Örtlicher Telefonbuchverlag" im Oktober 2014 beendet habe.

Pable Domainverwaltung Wien

Aus aktuellem Anlass warnen wir vorpable Rechnungen der

PABLE DOMAINVERWALTUNGKärnter Ring 5-7
A-1010 Wien
Österreich

für nicht näher bezeichnete "Mitgliedschaften".

Sachverhalt

Die Opfer haben sich zumeist im Internet auf vermeintlich kostenfreien Portalen wie rezepte-portal-24.net beziehungsweise routenplaner-24.net angemeldet. Wenig später erhalten Sie die "Letzte Mahnung" der Pable Domainverwaltung. Der Forderungsgrund ist nicht näher bezeichnet. 12 Monate Mitgliedschaft sollen zusammen mit Mahngebühren insgesamt 279,00 € kosten.

Zahlen Sie auf keinen Fall!

Zahlen Sie auf keinen Fall. Die "Letzte Mahnung" erfüllt nicht einmal die Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Rechnung, so dass kein Zahlungsanspruch besteht. Wenn Sie sich unsicher sind, dann schicken Sie uns die Zahlungsaufforderung, die Sie erhalten haben, in Kopie über unser Beschwerdeformular. Wir werden Sie gerne kostenfrei beraten.

FINANCIAL MANAGEMENT GROUP: Gewinnspielbetrug durch Eurowin24

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor fmg1fmg2Zahlungsaufforderungen durch

FINANCIAL MANAGEMENT GROUP
Hauptstraße 54
40457 Hannover

im Auftrag der

Eurowin24
[ohne Anschrift]

in Höhe von 188,45 €.

Sachverhalt

Die Financial Management Group gibt vor, Forderungen aus einem Gewinnspielvertrag "200 Gewinnspiele / Eurowin24", der telefonisch abgeschlossen worden sein soll, einzuziehen. Mit der Zahlung des "letzten Beitrags" sei zugleich die Kündigung verbunden. Für den Fall der Nichtzahlung wird blumig und wortreich ausgeführt, drohen "Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw." Unerwähnt bleibt dabei, dass jede Zwangsvollstreckung einen Titel voraussetzt, der wiederum von einer klagbaren Forderung abhängt, die vorliegend nicht im Ansatz erkennbar ist.

Zahlen Sie nicht!

Zahlen Sie auf keinen Fall auf das Konto in Bulgarien (IBAN BG 43 ....). Auch diese vermeintliche Gewinnspielforderung ist völlig aus der Luft gegriffen. Wenn Sie sich unsicher sind, dann schicken Sie uns die Zahlungsaufforderung, die Sie erhalten haben, in Kopie über unser Beschwerdeformular. Wir werden Sie gerne kostenfrei beraten.

Europa Inkasso GmbH für SBASS Telekommunikation GmbH

Bankverbindungen in Bulgarien scheinen derzeit in der Abo- und Kostenfallenbranche hoch im Kurs zu stehen. Dass nunmehr auch ein in Deutschland zugelassenes Inkasso Unternehmen zur Bankverbindung in Osteuropa greift, hat uns allerdings ein wenig verwundert. Bei einem genauen Blick auf die vermeintliche Forderung und einem Telefonat mit einer zwar netten, freilich völlig ahnungslosen Sachbearbeiterin mit starkem osteuropäischen Akzent, war der Sachverhalt dann jedoch wenig überraschend.europa-inkasso2

europa-inkasso1Sachverhalt

Europa Inkasso GmbH
Geschäftsführer Daniel Hoffner
Billy-Wilder-Promenade 40
14167 Berlin

Telefon: 030 2178248175
Telefax: 030 2178248179
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: www.europainkasso.net

verschickt im vermeintlichen Auftrag einer

SBASS Telekommunikation GmBH
[ohne Anschrift]

folgende Zahlungsaufforderungen für "Anrufblocker":

Hauptforderung: 119,- €
Kontoführungskosten: 7,- €
Inkassokosten: 74,95 €

Gesamtforderung: 200,95 €

Androhung der Zwangsvollstreckung

Seit Oktober 2014 droht die Europa Inkasso GmbH wie folgt:

... Sollten wir bis zum [Datum] kein Zahlungseingang feststellen würden wir gerne zum [Datum] um 9:45 Uhr eine Außendienst-Mitarbeiterin zu Prüfung der Zuständigen Sachlage vorbei schicken. Eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht würden wir umgehend nach dem Termin einleiten....europa-inkasso-3a

Dazu erlauben wir uns folgende Anmerkung: kein seriöses Inkasso Unternehmen schickt Außendienstmitarbeiter zur Prüfung der "Zuständigen Sachlage". Öffnen Sie auf keinen Fall die Tür! Im Übrigen setzt einen privatrechtliche Zwangsvollstreckung in Deutschland immer noch einen sog. Vollstreckungstitel voraus, §§ 704, 794 ZPO, also beispielsweise

  • ein Gerichtsurteil
  • einen gerichtlichen Vergleich
  • einen Vollstreckungsbescheid usw.

Weder die Europa Inkasso GmbH noch die SBASS Telekommunikation GmbH verfügen über einen Vollstreckungstitel, so dass die Androhung der Zwangsvollstreckung als plumper, mit Rechtschreibfehlern gespickter Einschüchterungsversuch zu werten ist.

Zahlen Sie nicht!

Die Zahlungsaufforderungen sind völlig aus der Luft gegriffen: weder existiert eine Leistung in Gestalt eines Anrufblockers, noch eine ordnungsgemäße Rechnung, noch ist irgendeine Geschäftstätigkeit der SBASS Telekommunikation GmbH bekannt. Wir raten, auf keinen Fall zu zahlen. Sollten auch Sie derartige Schreiben erhalten haben, bitten wir Sie, uns diese in Kopie über unser Beschwerdeformular zukommen zu lassen.

EXPRESS CLAIMS MANAGEMENT: Zahlen Sie nicht

Und wieder erreichen uns dubiose Schreiben aus der Schweiz, die zur Zahlung von insgesamt 147,00 € auf folgende Bankverbindung auffordern:express-claims

Europa Express GmbH
CH9709000000918606927 (Schweiz)
POFICHBEXXX

Sachverhalt

Auffällig ist, dass diese Schreiben vor allem an Opfer der WELT FINANZMANAGEMENT Gewinnspielbetrüger aus der Schweiz mit Bankkonto in Bulgarien verschickt werden. Auch vom Layout und der zahlreichen Rechtschreib- und Grammatikfehler besteht eine auffällige Ähnlichkeit. Dieses Mal machen sich die Anbieter noch nicht einmal die Mühe, einen Forderungsgrund zu benennen.

Die Forderungsaufstellung lautet wie folgt:

Position Anzahl Einheit von bis Preis (EUR) Total
Offene Rechnung -1-         145,00
Mahnkosten -1-         2,00
Total fällig bis           147,00

Zahlen Sie nicht

Hier handelt es sich ganz offensichtlich um Betrug, denn

  • der Grund der Forderung, dh die Leistung, wird noch nicht einmal benannt,
  • die Zahlung soll auf ein ausländisches Bankkonto erfolgen,
  • dessen Inhaber, Europa Express GmbH, nicht mit dem vermeintlichen Inhaber der Forderung übereinstimmt.

Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie uns derartige Schreiben gerne in Kopie über unser Beschwerdeformular zukommen zu lassen. Wir beraten Verbraucher kostenfrei!

WELT FINANZ MANAGEMENT - Gewinnspielbetrug aus der Schweiz bzw. Bulgarien

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor vermeintlichen "Gewinnspielen" des Anbieters

WELT FINANZ MANAGEMENT Ltd. (zum Teil auch Firmierung mit ®)welt-finanzHertensteinstrasse 51
6004 Luzern
Schweiz

Bankverbindung
IBAN BG03BUIN95611000452150 (Bulgarien!)
BIC BUINBGSF

Es wird folgende Forderung eröffnet:

Position Anzahl Einheit von bis Total Preis (EUR)
Offene Rechnung     10.01.2010 21.07.2014 250,00 €
Mahnkosten     10.01.2010 21.07.2014 5,00 €
Total Fällig         255,00 €

Bewertung

Firmensitz in der Schweiz, Bankverbindung in Bulgarien und Telefonterror in Deutschland: da sollten alle Alarmglocken klingeln. Verbraucher werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung und unter Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG telefonisch belästigt und vorsätzlich über vermeintliche Gewinnchancen getäuscht. Der Anbieter ist in höchstem Maß unseriös. Der Verdacht eines strafbaren Betrugsversuchs lässt sich derzeit nicht ausschließen. Auffällig ist, wie dilettantisch der Anbieter seinen Schriftverkehr gestaltet: uns vorliegende "Mahnungen" haben selten weniger als ein Dutzend Rechtschreib-, Interpunktions- und Grammatikfehler.

Fazit

Zahlen Sie auf keinen Fall! Um den "Telefonterror" zu beenden raten wir, die Telefonnummer zu wechseln. Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

Expo-Guide vermeintlich für Messe Frankfurt, GmbH - Zahlen Sie nicht!

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor Anschreiben bzw. Rechnungen/Mahnungen der

Expo Guide, S.C.
I Ave Horacio #340
3 I Col. Chapulteca Morales I C.P.
11570 Mexico D.F. Mexico

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
RFC: EGU0705223M8

die vermeintlich im Auftrag der Messe Frankfurt am Main erfolgen.

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Oertlicher Telefonbuchverlag - Zahlen Sie nicht!

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor Einträgen in Telefon- bzw. Internetverzeichnisse des Anbieters

Oertlicher Telefonbuchverlag
-Ihr Mediengestalter-
Servicestelle:
Julius-Brecht-Str. 5
D-60433 Frankfurt
Steuer Nr.: C.I.F. B-76065374

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RBL - Register der BundesLänder

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor "Kostenbescheiden" in vermeintlichen "Registersachen" durch

RBL - Register der BundesLänder
Bundesallee 218
10719 Berlin

gewarnt.

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briefe-nachsenden.de: Vorsicht Falle!

Aufgrund zahlreicher Beschwerden geschädigter Verbraucher warnen wir erneut und ausdrücklich vor der Webseite

https://www.briefe-nachsenden.de

betrieben durch die

GMZ Auskunft & Service KG
Neuer Wall 50
20354 Hamburg

vertretungsberechtigter Gesellschafter: Herr Söhnke Mücke

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GROSS FORDERUNGSMANAGEMENT für "Gewinnspielzentrale"

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor Inkasso Mahnungen durch

GROSS FORDERUNGSMANAGEMENT
Fleischmarkt 8B
1010 Wien
Österreich

Telefon +43 720 88 18 26
Telefax +43 720 11 55 37
www.gross-forderung-management.de (nicht registriert)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

für

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INKASSO GROUP für "unbekannt"

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor Inkasso Mahnungen durch

INKASSO GROUP LTD
Am Euro Platz
1120 Wien
Österreich

Telefon +43 720 116 565
Telefax +43 720 115 537

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

für

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Bonuschance bzw. X SERVICE LIMITED

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor "Gewinnspielen" des Anbietersbonuschancebonuschance

Bonuschance (Kundenservice)
Haferkamp 2
22081 Hamburg
Hotline: 0043 664 373 09 81 (Österreich)

bzw.

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Euro Inkasso Solutions s.r.o, CZ, und R.M.I., Wickhams Cay 1, Road Town Tortol

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor Inkassoschreiben dereuroinkasso-rmi

Euro Inkasso s.r.o
Kubelikove 1224/42
130 00, Praha 3 - Zizkov

 bzw.

Euro Inkasso s.r.o
Postfach 1107
36094 Petersberg

wegen vermeintlicher Forderungen der Firma

R.M.I.
Wickhams Cay 1
Road Town Tortola
[British Virgin Islands]

Sachverhalt

Kurz nach der Allinkasso München GmbH versucht nun auch ein zweifelhaftes Inkasso Büro aus der Tschechischen Republik völlig aus der Luft gegriffene Forderungen einer vermeintlichen Telefongesellschaft aus der Karibik einzutreiben, die angeblich unter deutschen Ortsnetzrufnummern "Telefonsex"-Dienstleistungen anbietet.

Die Forderungsaufstellung lautet nunmehr wie folgt:

Kosten pro Anruf: 90,00 €
Mahngebühr 1. Mahnung: 45,00 €
Bearbeitungsgebühr/ Überprüfung: 60,00€

Summe: 195,00 €

Zahlen Sie nicht!

Die Inkassoforderung erscheint als völlig unseriös. Der Verdacht eines strafrechtlich relevanten Betrugsversuchs erhärtet sich weiter. Wir verweisen auf unsere rechtlichen Ausführungen zur Allinkasso München GmbH für die R.M.I., Wickhams Cay 1, Road Town Tortola.

Lassen Sie sich von Inkasso Drohungen der Euro Inkasso Solutions s.r.o. wegen der Forderungen der R.M.I nicht in die Irre führen. Solange Sie keine Sendung mit Empfangsnachweis (z.B. Einschreiben, Postzustellungsurkunde, mit Einschränkungen auch Telefax) erhalten, empfehlen wir nicht zu reagieren. Sollten auch Sie derartige Schreiben erhalten haben, bitten wir Sie, uns diese in Kopie über unser Beschwerdeformular zukommen zu lassen.

Aktualisierung vom 05.12.2014

Nach aktuellen Informationen der Staatsanwaltschaft Fulda wird im Zusammenhang mit Forderungen der Euro Inkasso s.r.o. und der R.M.I gegen die Hintermänner Anton Hauer und Martina John unter dem Az. 31 Js 15867/14 ermittelt. Wir raten Ihnen deshalb ergänzend, Ihre strafrechtliche Anzeige an die

Staatsanwaltschaft Fulda
Postfach 18 52
36008 Fulda

zu richten. Anton Hauer und Martina John sind bereits seit Jahren mit u.a. mit folgenden weiteren (Schein-) Firmen in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten:

  • BOHEMIA FACTORING s.r.o.
  • Czech Media Factoring s.r.o. Petersberg
  • Pepper United S.R.O
  • Roxborough Management

Aktualisierung vom 30.04.2015: E.I.S.R.O. Inkasso aus der Tschechischen Republik

Neuerdings versucht das Inkassobüro E.I.S.R.O. mit im Übrigen gleicher Anschrift wie Euro Inkasso s.r.o. die vermeintlichen Forderungen einzuziehen. Wir raten unverändert: Zahlen Sie auf keinen Fall! Hier handelt es sich um die stets gleiche Masche aus Täuschung und Einschüchterung. Uns ist kein Fall bekannt, in dem der Gegner eine gerichtliche

Geltendmachung auch nur versucht hat.

eisro

 

 

 

Aktualisierung vom 22.09.2015

Unter der Anschrift

Postfach 1107
36094 Petersberg

treten nun auch folgende, vermeintliche "Inkassounternehmen" im Namen der R.M.I. (in alphabetischer Reihenfolge) auf:

  • Real Payment
  • Real Payment s.r.o
  • R.P.R.O.
  • Solution EU

Diese Umfirmierung ändert an der rechtlichen Bewertung nichts: Zahlen Sie nicht! Es handelt sich um Lug und Betrug.

GWZ Register, Berlin - Handelsregister Eintrag

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor "Kostenbescheiden" in vermeintlichen "Registersachen" durchhandelsregister

GWZ Register
Berlin

Sachverhalt

Gewerbetreibende erhalten in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Eintragung im Handelsregister vermeintliche "Kostenbescheide" der GWZ Berlin. Die Schreiben sehen auf den ersten Blick amtlichen Zahlungsaufforderungen zum Verwechseln ähnlich und nehmen auf tatsächlich erfolgte Eintragungen Bezug.

Die Forderungsaufstellung lautet wie folgt:

 Position Bezeichnung EURO
 01  HR Eintrags- und Veröffentlichungskosten 586,70
 02  Eintragungskosten  62,70
 03  HR Eintragungen sind Umsatzsteuerbefreit 00,00
  Gesamtbetrag 649,40

zahlbar binnen 5 Werktagen nach Erhalt an:

BICK
IBAN LU59 0141 0498 4860 0000 (Luxemburg)
BIC CELLULL

Fazit

Hier handelt es sich um einen Betrugsversuch. Weder betreibt die GWZ Berlin das öffentliche Handelsregister noch unterhält das Handeslregister eine Bankverbindung in Luxemburg. (IBAN LU...). Die versprochene Eintragung in das GWZ Zentralregister hingegen besitzt keinen nennenswerten Gegenwert. Sollten auch Sie derartige Schreiben erhalten haben, bitten wir Sie, uns diese in Kopie über unser Beschwerdeformular zukommen zu lassen.

Gewerbeerfassungs-Register - Gewerbe, Industrie und Handel

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor "Kostenbescheiden" in vermeintlichen "Registersachen" durchgewerbeerfassung

Gewerbeerfassungs-Register
Hüttenstr. 31B
40125 Düsseldorf

Sachverhalt

Gewerbetreibende erhalten in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Eintragung im Handelsregister vermeintliche "Kostenbescheide" des Gewerbeerfassungs-Registers. Die Schreiben sehen auf den ersten Blick amtlichen Zahlungsaufforderungen zum Verwechseln ähnlich und nehmen auf tatsächlich erfolgte Eintragungen Bezug.

Die Forderungsaufstellung lautet wie folgt:

 Position Bezeichnung des Ansatzes
Betrag EUR
 01 Veröffentlichung des Handelsregistertextes 380,00
 02  Sonderzuschlag u. Abschläge  0,00
 03  Gesetzlich Vorgeschriebene 19 % MwSt. 72,20
  Gesamtbetrag 452,20

 

zahlbar binnen 7 Tagen nach Annahme an:

GER
IBAN DE46 3004 00000141 6775 00
BIC COBADEDDXXX

Fazit

Hier handelt es sich um einen Betrugsversuch. Weder betreibt das Gewerbeerfassungs-Register das öffentliche Handelsregister noch unterhält das Handeslregister eine Bankverbindung unter dem Namen "GER". Die versprochene Eintragung unter www.Gewerbeerfassungs-Register.de hingegen besitzt keinen nennenswerten Gegenwert. In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht nimmt die Rechtsprechung eine irreführende geschäftliche Handlung an.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

Allinkasso GmbH München für R.M.I., Wickhams Cay 1, Road Town Tortola

Aus aktuellem Anlass wird vor Inkassoschreiben der

Allinkasso GmbHallinkasso

Inkassobüro
Oberföhringer Str. 93
81925 München

wegen vermeintlicher Forderungen der Firma

R.M.I.
Wickhams Cay 1
Road Town Tortola
[British Virgin Islands]

gewarnt.

Die Hintermänner sind wohl Anton Hauer und Martina John gegen die unter dem Az. 31 Js 15867/14 von der Staatsanwaltschaft Fulda seit längerem ermittelt wird (siehe auch hier).

Sachverhalt

Die Masche ist immer gleich und reichlich plump: entweder erhält das Opfer einen Anruf, der vermeintlich vom Finanzamt stammt und in dem um die Angabe der Postadresse des Opfers gebeten wird, um einen "Bescheid" zustellen zu können. Oder die Briefe der Allinkasso GmbH München treffen ohne Vorankündigung an, wobei alle uns bislang bekannten Opfer in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen eingetragen waren (z.B. "Das Telefonbuch" der Deutsche Telekom Medien GmbH). Uns liegt bislang keine einzige Rechnung des vermeintlichen Gläubigers R.M.I vor, dafür jedoch hunderte Inkasso Aufforderungen und Drohung der Allinkasso München bzw. der Euro Inkasso Solutions s.r.o. aus der tschechischen Republik.

In den uns vorliegenden Schreiben wird eine horrende "Gebühr" für ein Telefongespräch zu einer Ortsnetznummer gefordert. Zum Teil wird behauptet, dass "Telefonsex"-Dienstleistungen in Anspruch genommen worden seien. Die Forderungsaufstellung lautet in etwa wie folgt:

Gespräch um hh:mm:ss h vom tt.mm.jjjj fällig tt.mm.jjjj: 90,- €
12,00 % Zinsen vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj: 2,94 €
Kosten Recherche/Überprüf. /Nachforsch. vom tt.mm.jjjj fällig tt.mm.jjjj: 60,- €
12,00 % Zinsen vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj: 1,14 €
Mahnkosten des Mandanten vom tt.mm.jjjj: 45,- €
Verzugsschaden Mandant vom tt.mm.jjjj: 8,00 €
zuzüglich Kosten gem. § 284, 286 BGB
Bearbeitungsgebühr vom tt.mm.jjjj: 48,06 €
Mahnkosten vom tt.mm.jjjj: 7,21 €
Porti und Auslagen vom tt.mm.jjjj: 6,84 €
von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung per tt.mm.jjjj: 269,19 €

Rechtliche Bewertung

  1. Die Inkassoschreiben im Auftrag von R.M.I. erfüllen nicht im Mindesten die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung, weshalb der BGH ein Zurückbehaltungsrecht bejaht (BGH, Beschluss vom 08.03.2005 – VIII ZB 3/04, MDR 2005, 1068). Beispielsweis ist der Grund der Forderung in vielen Fällen völlig offen, wo nur von einem "Gespräch" die Rede ist.

  2. Ortsnetzrufnummern dürfen nicht für Premium-Dienste verwendet werden, OVG Münster, Beschluss vom 26.1.2010 - 13 B 1742/09, da sonst die Schutzbestimmungen des Telekommunikationsrechts, § 66 ff. TKG, etwa in Bezug auf die maximale Gebührenhöhe für einen Anruf, umgangen werden könnten.

  3. Unverlangte Telefonanrufe mit dem Ziel der Adressermittlung stellen eine unzumutbare Belästigung dar, § 7 UWG.

  4. Die Inkassogebühren sind völlig überteuert und als Verzugsschaden gemäß §§ 286, 288 BGB maßlos überzogen.

  5. Der vermeintliche Forderungsinhaber ist eine völlig unbekannte Firma ohne erkennbare Geschäftstätigkeit auf den British Virgin Islands in der Karibik.

  6. Der Ruf der Allinkasso GmbH ist mehr als zweifelhaft wie zahlreichen Berichten geschädigter Verbraucher im Internet zu entnehmen ist. Die Augsburger Allgemeine berichtete über strafrechtliche relevanten Inkassobetrug.

Aufgrund dieser Merkmale wirkt die Inkassoforderung völlig unseriös. Der Verdacht eines strafrechtlich relevanten Betrugs(versuchs) drängt sich geradezu auf.

Zahlen Sie nicht!

Lassen Sie sich von Inkasso Drohungen der Allinkasso GmbH wegen der Forderungen der Firma R.M.I, British Virgin Islands, nicht in die Irre führen. Solange Sie keine Sendung mit Empfangsnachweis (z.B. Einschreiben, Postzustellungsurkunde, mit Einschränkungen auch Telefax) erhalten, empfehlen wir nicht zu reagieren. Sollten auch Sie derartige Schreiben erhalten haben, bitten wir Sie, uns diese in Kopie über unser Beschwerdeformular zukommen zu lassen.

Wehren Sie sich

Wir raten, eine schriftliche Beschwerde an die für die Erteilung der Inkasso Erlaubnis zuständige Aufsichtsbehörde

Amtsgericht München
Registergericht
Infanteriestraße 5
80325 München

unter dem Aktenzeichen 371 E - M 1335 zu richten. Hier kann ein Missbrauch der staatlich erteilten Inkasso Erlaubnis nicht ausgeschlossen werden.

Europäische Multigewinn Gemeinschaft (EMG)

Sachverhalt

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor "Gewinnspielen" des Anbieters

Europäische Multigewinn Gemeinschaft, EMG
Altun Telekominikasyon
Anschrift(en)
26-128Hanaucher Landstraße
60314 Frankfurt a. Main

bzw.

Altun Telekominikasyon
Atatürk Havalimani Serbest Bölgesi 1301
ISBI Plaza Barhirhoy
Istanbul
Türkei

Geschäftsführer: Nesrin Altung

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  6. Gewerbeauskunftszentrale & Co - Aktuelle Warnung vor unlauteren Anbietern
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Di, Do  14-17 Uhr

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