Unsere aktuellen Verfahren
An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Verfahren, die der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. führt.
1&1 Internet AG wegen Irreführung zu Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 € verurteilt
Fürstenfeldbruck, den 14.02.2014
Auf Antrag des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wurde die 1&1 Internet AG vom LG Koblenz wegen zweier Verstöße gegen ein Unterlassungsurteil des LG Koblenz zu einem Ordnungsgeld von 15.000,00€ verurteilt (Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 HK O 8/12).
Elektronikriese Conrad Electronic SE gibt Unterlassungserklärung ab
Fürstenfeldbruck, den 05.02.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Conrad Electronic SE
WETTBEWERBSVERSTOSS: Verwendung unzulässiger AGB auf der Internetplattform "ebay", § 477 BGB, § 4 Nr. 11 UWG
Unterlassungserklärung
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat am 27.01.2014 den bekannten Elektronikriesen Conrad Electronic SE erfolgreich abgemahnt.
Faber (Faber - Lotto) gibt Unterlassungserklärung ab
Fürstenfeldbruck, den 05.02.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Norman Faber (Gesellschafter der FABER Lotto-Service GmbH)
WETTBEWERBSVERSTOSS: §§ 5, 5a UWG, § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV und § 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 GlüStV sowie § 13 Abs: 1 S. 1, Abs. 2, 3 der Werberichtlinie zum GlüStV
Unterlassungserklärung
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat am 27.01.2014 Norman Faber (Gesellschafter der FABER Lotto-Service GmbH) erfolgreich abgemahnt.
Sachverhalt
In der Woche vom 06.01.2014-10.01.2014 wurden in München per Postwurfsendung Werbeschreiben für die Lotto-Dienstleistungen von Faber versandt. Das Anschreiben datierte auf den „6. Januar 2014". Im Anschriftenfeld steht:
Technische Universität München (TUM) gibt Unterlassungserklärung ab
Fürstenfeldbruck, den 31.01.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Technische Universität München
WETTBEWERBSVERSTOSS: Verwendung unzulässiger AGB
Star-Coiffeur Udo Walz gibt Unterlassungserklärung ab
Fürstenfeldbruck, den 24.01.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Udo Walz
WETTBEWERBSVERSTOSS: Verwendung unzulässiger AGB
Unterlassungserklärung
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat am 13.01.2014 den bekannten Star-Coiffeur Udo Walz erfolgreich abgemahnt.
OUTFITTERY GmbH gibt Unterlassungserklärung ab
Fürstenfeldbruck, den 24.01.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: OUTFITTERY GmbH
WETTBEWERBSVERSTOSS: Verwendung unzulässiger AGB
Unterlassungserklärung
Naturwohl Pharma GmbH verpflichtet sich, nicht mehr in irreführender Weise mit dem Begriff "Vitalstoffe" zu werben
Fürstenfeldbruck, den 07.01.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Naturwohl Pharma GmbH
WETTBEWERBSVERSTOSS: IRREFÜHRENDE WERBUNG, § 5 ABS. 1 UWG, Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 HCVO
Unterlassungserklärung
Toshiba Europe GmbH erklärt Unterlassung
Fürstenfeldbruck, den 07.01.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Toshiba Europe GmbH
WETTBEWERBSVERSTOSS: IRREFÜHRENDE WERBUNG, § 5 ABS. 1 UWG
Unterlassungserklärung
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat aufgrund einer Beschwerde am 14.11.2013 die Toshiba Europa GmbH wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt und zur Beseitigung sowie Unterlassung aufgefordert.
OLG Koblenz bestätigt Urteil gegen die 1&1 Internet AG
Fürstenfeldbruck, den 21.08.2013
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 31.07.2013 (Az. 9 U 500/13) entschieden, dass bei der Registrierung von Domains durch den Provider das Widerrufsrecht nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat bereits vor dem LG Koblenz erfolgreich ein Urteil gegen die irreführende Widerrufsbelehrung der 1&1 Internet AG erstritten. Die unterlegene 1&1 Internet AG hat gegen dieses Urteil Berufung zum OLG Koblenz eingelegt. Nun hat das OLG Koblenz das Urteil des LG Koblenz bestätigt und geurteilt, dass die von der 1&1 Internet AG verwendete Widerrufsbelehrung irreführend ist.
Königstherme Bau- und Betriebsgesellschaft mbH erklärt Unterlassung
Fürstenfeldbruck, den 05.08.2013
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Königstherme Bau- und Betriebsgesellschaft mbH
WETTBEWERBSVERSTOSS: Wettbewerbswidrige Haus- bzw. Benutzungsordnung
Unterlassungserklärung
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat aufgrund einer Beschwerde am 11.06.2013 die Königstherme Bau- und Betriebsgesellschaft mbH wegen einer unzulässigen Hausordnung bzw. Benutzungsregelung abgemahnt und zur Beseitigung sowie Unterlassung aufgefordert.
Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. wird gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgende Entscheidung erstritten:
Gegner: Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung, § 5 Abs. 1 UWG
Entscheidung: LG München I, Beschluss vom 28.06.2013, Az. 37 O 14179
Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erstreitet Urteil gegen 1&1 Internet AG
Fürstenfeldbruck, den 09.04.2013.
Das Landgericht Koblenz hat in einem vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. gegen die 1&1 Internet AG erstrittenen Urteil klargestellt, dass auch bei der Registrierung von Domains ein Widerrufsrecht besteht (Urteil v. 19.03.2013, Az.: 1 HK O 8/12).
Vapiano München GmbH wird zur Unterlassung verurteilt
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgende Entscheidung erstritten:
Gegner: Vapiano München GmbH, Vapiano
Wettbewerbsverstoß: Verwendung unzulässiger AGB
Entscheidung: LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 15.02.2013, Az. 26 O 468/12
Klarmobil GmbH wird zur Unterlassung verurteilt
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgende Entscheidung erstritten:
Gegner: Klarmobil GmbH
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung
Entscheidung: LG Hamburg, Beschluss vom 09.10.2012, Az. 327 O 535/12
Cancom Deutschland GmbH wird zur Unterlassung verurteilt
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgende Entscheidung erstritten:
Gegner: Cancom Deutschland GmbH
Wettbewerbsverstoß: Versand von unerwünschten Werbeemails (SPAM)
Entscheidung: LG Memmingen, Beschluss vom 16.08.2012, Az. 31 O 1210/12
Dehner GmbH&Co KG wird zur Unterlassung verurteilt
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgende Entscheidung erstritten:
Gegner: Dehner GmbH&Co KG
Wettbewerbsverstoß:
Prospekt, Kennzeichnungsnummer: 08/2012 D, insbesondere mit folgende Werbeaussage:
„NUR IN LANDSHUT am 08. und 09.06.2012
30 Jahre Dehner mit tollen Aktionen für die ganze Familie
10% auf alles*“
wobei das * wie folgt erläutert wird:
„* gültig nur in Landshut und nur am 08.-09.06.2012. Ausgenommen Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware.“
M-net GmbH gibt Unterlassungserklärung ab
Fürstenfeldbruck, den 19.08.2012
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: M-net GmbH
WETTBEWERBSVERSTOSS: Unzulässige AGB, § 4 Nr. 11 UWG
Unterlassungserklärung
Therme Erding Service GmbH gibt Unterlassungserklärung ab
Fürstenfeldbruck, den 06.08.2012
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Therme Erding Service GmbH
WETTBEWERBSVERSTOSS: § 3 Abs. 1 i.V.m. §§ 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 UWG
Unterlassungserklärung
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat am 07.05.2012 die Therme Erding Service GmbH, erfolgreich abgemahnt.
Hintergrund der Abmahnung war folgender: