Checkdomain GmbH darf Widerrufsrecht bei Domainbestellung nicht mehr ausschließen
Fürstenfeldbruck, den 14.03.2014
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat kürzlich folgenden Unterlassungsanspruch durchgesetzt:
GEGNER: Checkdomain GmbH, Große Burgstraße 27/29, 23552 Lübeck
WETTBEWERBSVERSTOSS: Verstoß gegen Marktverhaltensregeln §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8, 12, 14 UWG
ENTSCHEIDUNG: Landgericht Lübeck, Beschluss vom 25.02.2014, Az. 6 O 86/14
[...]
Die Antragsgegnerin hat es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - jeweils zu vollziehen am Geschäftsführer - zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, bei der Bestellung von Domains bestehe kein Widerrufsrecht nach § 312d BGB.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Weiterführende Informationen
Zum Widerrufsrecht bei der Bestellung vom Domains:
1&1 Internet AG wegen Irreführung zu Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 € verurteilt
OLG Koblenz bestätigt Urteil gegen die 1&1 Internet AG
Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erstreitet Urteil gegen 1&1 Internet AG